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Wasser- und High-Solid-Technologie im Vergleich

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Wasser- und High-Solid-Technologie im Vergleich

Wasser- und High-Solid-Technologie im Vergleich
Beim Klarlack werden festkörperreiche High Solids noch lange Zeit mit Wasserlacken konkurrieren.
Wasser- und High-Solid-Technologie im Vergleich

Peter Müller, Sikkens

VOC-Gesetzgebungen wie die 31. BImSchV oder die Produktrichtlinie bezwecken eine Reduzierung der Emission flüchtiger, organischer Lösemittel (VOC). Für die Verarbeitung bzw. den Vertrieb von Autoreparaturlacken wurden aus diesem Grund für jedes Produktsegment VOC-Höchstwerte festgelegt. Diese dürfen in Zukunft im spritzfertigen Zustand nicht überschritten werden.

VOC reduzieren

Die notwendige VOC-Reduzierung kann der Lackchemiker auf zweierlei Art erreichen. Er kann, vereinfacht ausgedrückt, organische Lösemittel in der Lackrezeptur durch Festkörper oder durch Wasser ersetzen. Beide Möglichkeiten führen zu gleichwertigen Ergebnissen im Hinblick auf die Reduzierung der VOC-Werte. Dabei gibt es nicht den „besseren Weg“, denn das Ziel, organische Lösemittel zu ersetzen und einen geforderten VOC-Wert von zum Beispiel 420 g/l zu erreichen, wird in beiden Fällen erreicht.
Auch technisch gesehen gibt es für fast alle Autoreparaturlack-Segmente die Möglichkeit, über Festkörpererhöhung oder über die Wassertechnologie die geforderten VOC-Werte zu erreichen. Ausnahmen sind nur die Washprimer und die Basislacke. Da Washprimer Phosphorsäure enthalten, verbietet sich der Einsatz von Wasser von selbst.

Dünnflüssige Systeme nötig

Festkörperreiche Basislacke lassen sich dagegen herstellen. Es gibt auch Pulverlack-Metallics. Aber mit solchen Basislacken lassen sich auf keinen Fall die am Band lackierten Farbtöne und Effekte nachstellen. Dafür werden dünnflüssige Systeme benötigt, und niedrige Viskositäten mit niedrigen VOC-Werten lassen sich aus technischer Sicht nur durch Wasserbasislacke erreichen.

Pro und Contra

Bei allen anderen Produktarten kann sowohl die Wassertechnologie als auch die Festkörpererhöhung verwendet werden, um die geforderten VOC-Werte zu erreichen. Die Abwägung von Pro und Contra bleibt aus diesem Grund jedem Anwender selbst überlassen. Deshalb soll hier noch einmal an einem Beispiel aufgezeigt werden, welche grundsätzlichen Unterschiede zwischen den auf diesen gegensätzlichen Technologien basierenden Produkten bestehen. Vergleicht man den festkörperreichen Sikkens Klarlack Autoclear LV Ultra (VOC < 420g/l) mit dem Sikkens Wasserklarlack Autoclear WB (VOC< 420g/l), so ist selbstverständlich der vernetzte Film beider Klarlacke in allen Beständigkeiten identisch.
Sie unterscheiden sich aber in der Applikation, bedingt durch den unterschiedlich hohen Festkörperanteil, und in der Trocknungsgeschwindigkeit, die wiederum mit der geringeren Flüchtigkeit von Wasser zusammenhängt. Das heißt, beide Technologien haben Vor- und Nachteile, die die Wahl beeinflussen. Die endgültige Bewertung wird daher in jedem Betrieb, abgestimmt auf die Notwendigkeiten und Gegebenheiten vor Ort, unterschiedlich ausfallen. Beim Wechsel von einem MS-Klarlack auf den VOC-konformen Wasserklarlack benötigt der Lackierer praktisch kein Training, da der Festkörper im spritzfertigen Zustand gleich ist. Allerdings ist hier die Trocknung, bedingt durch die geringe Verdunstungsgeschwindigkeit von Wasser, circa fünf bis zehn Minuten langsamer. Wechselt man von einem MS-Klarlack aber auf den festkörperreichen, gleichfalls VOC-konformen Sikkens Autoclear LV Ultra, so ist die Trocknung zwar fast zehn Minuten kürzer (im Vergleich zum Wassersystem sogar fast 15–20 Minuten), aber die Applikation wird bedeutend trainingsbedürftiger. Durch den hohen Festkörperanteil bei geringer Applikationsviskosität trägt man mit nur einem Spritzgang 40 – 50 µm auf.

Fazit

Das bedeutet, man hat die Möglichkeit, mit einem Spritzgang fertig zu lackieren – wenn man es beherrscht. Hier ist also abzuwägen zwischen schnellerer Trocknung mit gewöhnungsbedürftiger Applikation oder gewohnter Applikation mit etwas längerer Trockenzeit. Beide Systeme erfüllen auf jeden Fall die Gesetzgebung für 2007.

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