Welche Betriebe sind es nun, die ihre Leistungen über Werkstattportale anbieten? Und wie sichern die Portale selbst die Qualität der Service- und Reparaturleistungen?
SchadenLaden
Der SchadenLaden arbeitet bundesweit und flächendeckend mit rund 1.300 registrierten Fachwerkstätten zusammen, davon gehören in etwa 600 zu sogenannten Qualitätswerkstätten (z. B. Eurogarant-, Innovation-Group- oder Dekra-zertifizierte Betriebe). Weitere Informationen liegen aktuell nicht vor.
autobutler.de
autobutler.de arbeitet mit Qualitätswerkstätten zusammen, das heißt die Werkstätten sind
- Kfz-Verbandsmitglieder,
- Teil einer Werkstattkette
- Teil eines OEM-Netzwerkes oder
- führen eigenständige Qualitätssicherungsmaßnahmen durch, wie
z. B. die TÜV ISO 9001-Zertifizierung.
Werkstätten, die auf autobutler.de registriert sind, werden außerdem regelmäßig und stichprobenartig durch DEKRA überprüft. Dabei werden u. a. die folgenden fünf Qualitätskriterien geprüft:
- Der mit dem Kunden vereinbarte Rahmen zu Kosten, Teilen und Zeit wird eingehalten.
- Die Werkstatt-Ausstattung entspricht dem Stand der Technik.
- Service- und Reparaturdienstleistungen werden fachmännisch durchgeführt.
- Die Rechnung enthält alle durchgeführten Arbeiten und wird dem Kunden erläutert.
- Defekte Austauschteile werden aufgehoben und auf Nachfrage bei Fahrzeugrückgabe vorgezeigt.
FairGarage
Neben einer adäquaten Werkstattausstattung müssen Kfz-Betriebe, die ihre Werkstattleistungen über das FairGarage-Portal anbieten wollen, laut DAT u.a. nachfolgende Qualitätskriterien erfüllen:
- Der Betrieb muss einen Handwerksrolleneintrag mit mindestens einem kraftfahrzeugtechnischen Handwerk besitzen und von der zuständigen Kfz-Innung zu mindestens einer hoheitlichen Tätigkeit (AU, SP usw.) befähigt sein.
- Der Betrieb muss die „Allgemeinen Reparaturbedingungen des Kfz-Gewerbes“ verwenden und sich im Streitfall dem Urteil der Schiedsstellen des Kfz-Gewerbes unterwerfen.
- Der Betrieb muss einer möglichen Prüfung der Qualitätskriterien durch öffentlich bestellte und vereidigte DAT-Sachverständige zustimmen.
- Der Teilnehmer muss Original-Ersatzteile (nach GVO-Definition) für die Reparatur verwenden.
Teilen: