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Anforderungen der Portale an Werkstattbetriebe

Management
Anforderungen der Portale an Werkstattbetriebe

Welche Betriebe sind es nun, die ihre Leistungen über Werkstattportale anbieten? Und wie sichern die Portale selbst die Qualität der Service- und Reparaturleistungen?

SchadenLaden
Der SchadenLaden arbeitet bundesweit und flächendeckend mit rund 1.300 registrierten Fachwerkstätten zusammen, davon gehören in etwa 600 zu sogenannten Qualitätswerkstätten (z. B. Eurogarant-, Innovation-Group- oder Dekra-zertifizierte Betriebe). Weitere Informationen liegen aktuell nicht vor.
autobutler.de
autobutler.de arbeitet mit Qualitätswerkstätten zusammen, das heißt die Werkstätten sind
  • Kfz-Verbandsmitglieder,
  • Teil einer Werkstattkette
  • Teil eines OEM-Netzwerkes oder
  • führen eigenständige Qualitätssicherungsmaßnahmen durch, wie
z. B. die TÜV ISO 9001-Zertifizierung.
Werkstätten, die auf autobutler.de registriert sind, werden außerdem regelmäßig und stichprobenartig durch DEKRA überprüft. Dabei werden u. a. die folgenden fünf Qualitätskriterien geprüft:
  • Der mit dem Kunden vereinbarte Rahmen zu Kosten, Teilen und Zeit wird eingehalten.
  • Die Werkstatt-Ausstattung entspricht dem Stand der Technik.
  • Service- und Reparaturdienstleistungen werden fachmännisch durchgeführt.
  • Die Rechnung enthält alle durchgeführten Arbeiten und wird dem Kunden erläutert.
  • Defekte Austauschteile werden aufgehoben und auf Nachfrage bei Fahrzeugrückgabe vorgezeigt.
FairGarage
Neben einer adäquaten Werkstattausstattung müssen Kfz-Betriebe, die ihre Werkstattleistungen über das FairGarage-Portal anbieten wollen, laut DAT u.a. nachfolgende Qualitätskriterien erfüllen:
  • Der Betrieb muss einen Handwerksrolleneintrag mit mindestens einem kraftfahrzeugtechnischen Handwerk besitzen und von der zuständigen Kfz-Innung zu mindestens einer hoheitlichen Tätigkeit (AU, SP usw.) befähigt sein.
  • Der Betrieb muss die „Allgemeinen Reparaturbedingungen des Kfz-Gewerbes“ verwenden und sich im Streitfall dem Urteil der Schiedsstellen des Kfz-Gewerbes unterwerfen.
  • Der Betrieb muss einer möglichen Prüfung der Qualitätskriterien durch öffentlich bestellte und vereidigte DAT-Sachverständige zustimmen.
  • Der Teilnehmer muss Original-Ersatzteile (nach GVO-Definition) für die Reparatur verwenden.

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