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Technik mit Einschränkungen

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Technik mit Einschränkungen

Technik mit Einschränkungen
Spotrepair als Chance oder zweites Standbein für Lackier- und Karosseriebetriebe? Das Institut für Fahrzeuglackierung ist da eher skeptisch.
Das IFL bezieht zu Möglichkeiten und Grenzen der Spotlackierung Stellung

Institut für Fahrzeuglackierung IFL

Die Spotlackierung beschreibt eine Reparaturmethode, bei der die Reparaturlackierung auf die Schadstelle begrenzt bleibt und eine komplette Beschichtung des Reparaturteils mit Klarlack nicht vorgesehen ist. Laut Merkblatt-Spotlackierung darf die Schadstelle am Fahrzeug eine Größe von maximal 3,5 cm im Durchmesser nicht überschreiten und die Gesamtfläche der Reparaturstelle (einschließlich Klarlacküberzug) nicht größer sein als die Fläche eines DIN A4-Blatts (GDUV Blatt Nr. 55). Ausnahme: An der Stoßfängerseite auch Streifschäden. Als weitere Vorgabe gilt: Maximal eine Schadstelle pro Teil und die Einteilung der Fahrzeugkarosse aus technischen und wirtschaftlichen Gründen in drei Zonen, in denen die Spotlackierung nicht bzw. mit Einschränkungen sinnvoll erscheint. Die Zonen, in denen die Spotlackierung empfohlen wird, sind so gewählt, dass sie nicht „ins Auge fallen“, da die Spotlackierung nur eine kosmetische Reparaturvariante darstellt und am Ende die Übergangsbereiche durch die Lage kaschiert (Schattenbereiche, an Sicken und Kanten, in nicht direkt sichtbaren Bereichen) werden. Ein geschultes Auge wird diese Übergänge immer, ein nicht geschultes Auge nach einiger Zeit erkennen. Dies ist durch die Reparaturmethode bedingt und lässt sich nicht verhindern.
Auch wenn die Schadstellen, die mit der Spotlackierungsmethode repariert werden sollen, flächenmäßig klein erscheinen, müssen jedoch immer alle gewerberechtlichen und gesetzlichen Vorschriften für den Arbeits- und Gesundheitsschutz (GDUV Blatt Nr. 55) beachtet werden. Die Einsatzbereiche der Spotlackierung kennen wir aus der betrieblichen Praxis, wenn Kunden ausdrücklich eine kostengünstige Reparatur wünschen und hierfür auch bereit sind, qualitative Einschränkungen in Kauf zu nehmen. In der persönlichen Beratung dieser Kunden weisen die Lackierfachleute und Kundenberater die Kunden auf die möglichen qualitativen Einschränkungen hin und zeigen Unterschiede von der fachgerechten Reparatur mit vollständiger Beschichtung eines Teils zu der „kosmetischen“ Reparaturvariante Spotlackierung auf. Diese spiegelt sich dann auch deutlich im Angebotspreis der fachgerecht ausgeführten Spotlackierung gegenüber einer fachgerecht ausgeführten vollständigen Lackierung wider.
Mittlerweile wird die Branche damit konfrontiert, Spotlackierungen auch in Zonen und an Stellen durchzuführen, die nicht durch das o.g. Merkblatt empfohlen bzw. abgedeckt sind und ohne Einbeziehung des Lackierfachmanns erfolgen. Die Begründung hierfür lautet: Wenn das Reparaturverfahren an einer Stelle funktioniere, dann sei es doch nicht nachzuvollziehen, warum es an einer anderen Stelle nicht funktionieren sollte. Hier fehlt entweder massiv Wissen zu den technischen Hintergründen oder es bestehen einschlägige Interessen und Anweisungen, die ein solches Vorgehen in der Unfallinstandsetzung zu etablieren versuchen.
Schadenabwicklung kritisch
In der Schadenabwicklung und bei der Überlegung, welcher Reparaturweg eingeschlagen werden soll, kann daher die fachgerecht ausgeführte Spotlackierung niemals einen gleichwertigen Stand zu der fachgerecht ausgeführten Beschichtung eines Teils mit Basislack und vollständigem Überzug des Reparaturteils mit Klarlack haben. Vor diesem Hintergrund ist die Spotlackierung als prozesssicheres Reparaturverfahren mit planbarem Ergebnis fragwürdig und daher in der Unfallschadenabwicklung abzulehnen.
Auch die Aussagen, dass der Geschädigte mit der Spotlackierung eine optisch und technisch einwandfreie Reparatur erhält, die der herkömmlichen Reparatur nicht nachstehe, ist fragwürdig und abzulehnen. Bei einer gleichwertigen Reparaturmethode dürfen die Garantie- und Gewährleistungsansprüche des Kunden nicht beeinträchtigt und die begründeten Ansprüche des Geschädigten nicht eingeschränkt werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird einerseits für das Verfahren durch Automobilhersteller und Lacklieferanten geworben, andererseits in Herstellervorgaben der gleichen Automobilhersteller und auch von Lacklieferanten auf die eingeschränkte Anwendbarkeit dieser Reparaturmethode hingewiesen. Fest steht, dass auch die besten Lackierer nicht garantieren können, dass das Endergebnis optisch und technisch einwandfrei sein wird.
Dem ausführenden Lackierfachmann liegen keine Informationen zum vorhandenen Untergrund und dem Lackaufbau z.B. mit 1K Reparaturmaterial vor. Technisch gesehen stehen darüber hinaus die Reparaturanweisungen zur Spotlackierung oft auch im Widerspruch zu anderen lacktechnischen Merkblättern (Vorbereitung der Oberfläche polieren, Schliff extrem fein, Schichtstärke gering, Verwendung von 1K Materialien …). Weiterhin ist nicht vorhersehbar und z.T. auch nicht beeinflussbar, ob an der Übergangsstelle Klarlackabrisse entstehen, die Oberfläche vermattet oder milchig erscheint, ob der Untergrund lösemittelempfindlich auf Beispritzlöser reagiert, der Klarlackübergang keinen störungsfreien Verlauf hat und damit sichtbar bleibt. Vor allem aber kann das Langzeitverhalten der Spotlackierstelle vom ausführenden Fachbetrieb nicht garantiert werden.
Auch Spotlackierbereiche, bei denen ein weiterer Schaden im gleichen Bereich auftritt, sind aus fachlicher Sicht problematisch. Aus der Praxis ist bekannt, dass diese Stellen für die erneute Spotlackierung nicht in Frage kommen, weil in der Übergangzone – aufgrund des für die Spotlackierung notwendigen feinen Schliffs – keine ausreichende Haftung vorhanden ist. Für die alternative fachgerechte Reparatur wird der notwendige Zeit- und Kostenaufwand deutlich größer. Zu berücksichtigen ist auch, dass bei Leasingfahrzeugen, die „gespottet“ wurden und bei denen die Reparaturstelle nach einiger Zeit sichtbar werden, dies als Mangel erfasst wird und oft zu Abzügen führt, die im Nachhinein dem Lackierbetrieb angelastet werden.
Fehlversuch kommt teuer
Vor diesem Hintergrund ist auch die Entscheidungsfreiheit der Lackierfachleute zu sehen, ob eine vollständige Beschichtung des Reparaturteils in der entsprechenden Lackstufe oder eine Spotlackierung durchgeführt wird, die im Merkblatt Spotlackierung verankert ist.
Entscheidet sich der Lackierbetrieb für die Spotlackierung, geht dieser Reparaturversuch aber „schief“ und das Teil muss vollständig beschichtet werden,, darf der Reparaturversuch Spotlackierung vom ausführenden Lackierbetrieb nicht in Rechnung gestellt werden. Der Betrieb trägt somit die Kosten für die doppelt durchgeführte Reparatur und übernimmt das komplette Risiko, wenn er sich, aus welchen Gründen auch immer, auf diesen Reparaturweg einlässt. Die Berechnung der Spotlackierung nach AZT/Schwacke ist im Merkblatt-Spotlackierung beschrieben und umfasst: Vorbereiten der Reparaturstelle (z.B. Polieren bei Bedarf), Fahrzeugbewegung, Farbe mischen, Farbmuster, Vorbereitung und Lackierung, Finish. Eventuell notwendige Montage- und Demontagezeiten sind nicht enthalten und müssen in den Kalkulationsprogrammen manuell eingegeben werden.
Viele Lackierer kennen in diesem Zusammenhang das Problem, dass gerade bei Stoßfängern entgegen der vorangegangenen Kalkulation bei der Spotlackierung oft Demontagen notwendig werden, weil die Spaltmaße zu Scheinwerfern, Kotflügel, Blenden, Sensoren und Grills ein sauberes Abkleben nicht ermöglichen und daher die Gefahr von Abblätterungen des Klarlacks in den Kantenbereichen auftritt. Werden bei der Durchführung der Arbeiten dann doch aufwendige Demontagen durchgeführt oder es findet sich im Nachhinein Farbnebel auf anderen Teilen, z.B. Scheinwerfern und Blenden, wird die kalkulierte Spotlackierung durch die zusätzlich erforderlich gewordenen Arbeiten finanziell unsinnig.
In Bezug auf die Spotlackierung sind verschiedene Aussagen aus der Branche sowie Werbemaßnahmen der Automobil- und Lackhersteller und der Versicherer, die u.a. vorgeben, dass die Fachbetriebe mit Neuausrichtung auf die Spot- und Smart-Repair-Methoden neue Geschäftsfelder erschließen können, aus Sicht der Betriebe unseres Erachtens kritisch zu betrachten und zu prüfen. Aus Sicht des Betriebes kann es durchaus Sinn machen, für die Ausweitung des Privatkundenanteils Spot- und Smart-Repair-Methoden zu bewerben und anzubieten. Spot- und Smart-Repair-Methoden können allerdings aus unserer Sicht beim heutigen Stand der Technik noch keinen gleichwertigen Ersatz für etablierte und fachgerechte Reparaturverfahren in der Unfallinstandsetzung darstellen. Beim Unfallschaden, bei dem der Betrieb eine vollständige fachgerechte Reparatur über den Werkvertrag zu leisten hat und der Kunde diese vollständige Reparatur auch erwarten darf, kann die Spotlackierung keine Alternative darstellen, insbesondere auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Schadenkostenminimierung.
Was die Fachwelt heute unter Spotlackierung versteht und welches die Unterschiede zur Reparaturlackierung mit kompletter Beschichtung des Reparaturteils quantitativ und quali-tativ ausmachen, lässt sich im Merkblatt Spot-Lackierung, welches vom Institut für Fahrzeuglackierung, IFL, in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Fahrzeug-lackierung, dem Ausschuss Autolackierung und Oberflächentechnik im Zentralverband Karosserie und Fahrzeugtechnik, ZKF und dem Allianz Zentrum Technik, AZT erstellt wurde, nachlesen. Das Merkblatt ist Bestandteil des Vorworts der SchwackeListe Lackierungen, in der zweimal jährlich die Kalkulationsdaten der AZT-Lackkalkulation für die Branche veröffentlicht werden.

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