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Lebenswerk zu verkaufen

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Lebenswerk zu verkaufen

Mittelständler sollten für ihre Nachfolgeregelung viel Zeit einplanen

Das eigene Unternehmen an ein Mitglied der Familie weiterzugeben, am besten an eines der Kinder – das ist nach wie vor die Wunschvorstellung der meisten Mittelständler. Doch immer häufiger müssen sie anderswo nach einem Nachfolger suchen. Denn längst nicht alle Unternehmerkinder sind noch bereit, den familieneigenen Betrieb fortzuführen: In fast jedem zweiten Fall bleibt die Firma nicht im Familienbesitz – und das bei bundesweit jährlich 70.000 kleinen und mittelständischen Betrieben, die vor einer Unternehmensübergabe stehen. „Damit dieser Prozess für alle Beteiligten – Unternehmer und Angestellte – ohne böse Überraschungen abläuft, ist eine frühzeitige Vorbereitung entscheidend“, rät Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Wichtig ist, ausreichend Zeit für die Vorbereitung der Übergabe einzuplanen: Experten gehen davon aus, dass die Planung der Nachfolge fünf bis zehn Jahre in Anspruch nimmt. Unternehmer können sich bei dem Prozess von Anfang an professionell beraten lassen. Ansprechpartner gibt es bei den Industrie- und Handelskammern oder Fachverbänden.

Erster Schritt: Bestandsanalyse
Der erste Schritt ist eine genaue Analyse der Bestandssituation. „Je klarer ein Betrieb strukturiert ist, umso besser lässt er sich verkaufen“, betont die D.A.S.-Expertin. Zu der Bestandsaufnahme zählen sein aktueller Status, seine Organisationsstruktur, die Finanzen, Marktchancen und -risiken sowie Unternehmensziele. Entscheidend ist zudem die Unternehmensstrategie, da potenzielle Käufer insbesondere auf unternehmerische Wachstumschancen und Wettbewerbsvorteile achten.
Unter Umständen stellen die Beteiligten im Rahmen dieser Analyse fest, dass das Unternehmen erst einmal in einen verkaufsfähigen Zustand gebracht werden muss. Der Zeitaufwand hierfür kann unterschiedlich ausfallen: Restaurierungen wie beispielsweise ein Neuanstrich des Betriebsgebäudes lassen sich noch relativ zügig umsetzen. Aufwändiger wird es, wenn ein organisatorischer Umbau nötig ist, zum Beispiel die Trennung von unrentablen Unternehmensteilen oder die Aufspaltung des Betriebs in mehrere Gesellschaften. Auch an personelle Maßnahmen ist zu denken – manche Investoren legen Wert darauf, dass die Geschäftsführung so besetzt ist, dass es auch ohne den bisherigen Inhaber nahtlos weitergehen kann.
Keine Illusionen beim Preis
Eine profunde Bestandsanalyse kann großen Einfluss auf die Höhe des Kaufpreises haben. Denn: „Viele Mittelständler überschätzen den Wert ihres Unternehmens, weil ihr Herzblut in den Betrieb geflossen ist“, weiß Anne Kronzucker. „Käufer dagegen versuchen, die Zukunftsaussichten nüchtern einzuschätzen.“ Daher kann es hier zu sehr unterschiedlichen Sichtweisen kommen. Grundsätzlich gilt: Es gibt keinen objektiv richtigen Preis. Sinnvoll ist daher, sich von einer Fachperson über die möglichen Bewertungsmethoden informieren zu lassen. Zunächst sollte der reine Sachwert des Unternehmens ermittelt werden, einschließlich des Inventars, der Maschinen und des Fuhrparks sowie möglicher betrieblicher Immobilien. Für den Käufer steht jedoch im Vordergrund, was seine Investition abwerfen wird – einige Bewertungsverfahren legen daher den Schwerpunkt auf die Umsätze der letzten Jahre. Zu berücksichtigen sind auch das Einzugsgebiet und die Konkurrenz-Situation. Verkaufswillige Mittelständler dürfen zudem nicht vergessen, dass Altlasten, Schulden, Steuern und Garantien den Wert des Betriebes mindern. Erst wenn diese Bewertung abgeschlossen ist, kann ein realistischer Preis festgelegt werden.
Was gehört in den Kaufvertrag?
Wie bei allen Verkäufen, spielt der Inhalt des Kaufvertrages eine große Rolle. „Denn ungenaue Angaben oder fehlerhafte Vertragsformulierungen können noch Jahre später zu Forderungen an den ursprünglichen Inhaber führen“, warnt die D.A.S.-Rechtsexpertin. Zu den wichtigen Inhalten eines Kaufvertrags gehören: Eine vollständige Aufzählung dessen, was genau verkauft wird – wie beispielsweise Werkzeugmaschinen – sowie sämtliche Verbindlichkeiten und offene Forderungen. Dazu kommen alle Informationen zu Patenten, Warenzeichen und gewerblichen Schutzrechten. Auch eine Übersicht bestehender Versicherungen sollte nicht fehlen. Weitere wichtige Vertragspunkte sind eventuell bestehende Miet- und Arbeitsverträge. Denn laut Paragraph 613a des BGB gehen alle Arbeitsverhältnisse automatisch auf den Käufer über. Zu diesen aufgezählten Punkten kommen natürlich noch individuelle und firmenspezifische Vereinbarungen.
Weitere Informationen: www.das.de/rechtsportal

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