Unter Führung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) haben die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände die Neuordnung des Ausbildungsberufes „Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in“ beschlossen. In diesem Zuge wurde eine neue, dritte Fachrichtung geschaffen, die gezielt auf die Anforderungen und Bedürfnisse der Caravaningbranche zugeschnitten ist. Ein Meilenstein für die stark wachsende Branche und eine große Chance zur Stärkung des Ausbildungsberufs im Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk.
Noch kurz vor Jahreswechsel haben sich die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände unter der Leitung des BMWK auf eine Neuordnung im Ausbildungsberuf „Karosserieund Fahrzeugbaumechaniker/-in“ geeinigt. Neben der Überarbeitung der beiden bestehenden Fachrichtungen „Karosserieinstandhaltungstechnik“ und „Karosserie- und Fahrzeugbautechnik“ wurde die Schaffung einer neuen Fachrichtung beschlossen. In dieser dritten Fachrichtung, die den Namen „Caravan- und Reisemobiltechnik“ trägt, werden zukünftig spezialisierte Fachkräfte für Herstellung, Wartung und Reparatur von Reisemobilen und Caravans ausgebildet. Neben den grundlegenden Fähigkeiten und Kenntnissen, die bei der Fertigung der Fahrzeuge benötigt werden, wird die Ausbildung auch die Durchführung von Nachrüstarbeiten sowie die Instandhaltung von elektrischen, elektronischen, hydraulischen und pneumatischen Systemen in Reisemobilen und Caravans beinhalten. Des Weiteren gehört das Ausrüsten und Warten von Ver- und Entsorgungseinrichtungen in Freizeitfahrzeugen, genauso wie die Schadensbegutachtung und Reparatur zum neuen Rahmenlehrplan dazu.
Koperation mit Caravan-Verband
Für die Caravaningbranche und ihren Branchenverband, dem Caravaning Industrie Verband (CIVD), ist dies ein Meilenstein in der Berufsbildung. Der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) wird in den nächsten zwei Jahren zusammen mit dem CIVD an der inhaltlichen Ausgestaltung der Ausbildung arbeiten. Zwar müssen noch einige Gremien und Ministerien durchlaufen werden, die Eckdaten der neuen Ausbildungsfachrichtung sind aber bereits bekannt:
Ausbildungsdauer: 3,5 Jahre
„Gestreckte Gesellen- und Abschlussprüfung“: Der erste Teil der Prüfung erfolgt nach 18 Monaten, der zweite Teil am Ende der Ausbildungszeit.
Differenzierung in drei Fachrichtungen ab dem 3. Ausbildungsjahr.
Handwerk und Industrie
Der Ausbildungsberuf soll sowohl für das Handwerk als auch für die Industrie geöffnet sein und somit auf doppelter Rechtsgrundlage fußen. Im ersten Jahr werden die Auszubildenden in allen fahrzeugtechnischen Berufen gemeinsam unterrichtet, bevor die Spezialisierung in den jeweiligen Fachrichtungen erfolgt. Läuft alles nach Plan, können die ersten Auszubildenden im August 2023 nach der neuen Ausbildungsverordnung starten. Der Hauptgeschäftsfüührer des ZKF Thomas Aukamm zeigt sich überzeugt, dass „wir uns in Zukunft gemeinsam noch besser aufstellen und für junge Menschen dadurch attraktiver werden. Gemeinsam mit dem CIVD haben wir eine interessante, neue Fachrichtung ins Leben gerufen, die den Ausbildungsberuf den wachsenden Anforderungen und dem gestiegenen Bedarf an qualifiziertem Personal in der Branche gerecht wird. Mit der dritten Fachrichtung Caravan- und Reisemobiltechnik, die viele handwerkliche Gewerke mit dem Thema Mobilität verbindet, wird der Ausbildungsberuf in seiner Attraktivität gesteigert“, so der Hauptgeschäftsführer des ZKF. ■