Um im Lackierbetrieb sicher zu arbeiten, ist das Tragen einer Atemschutzmaske unverzichtbar. Wichtig ist es dabei, die vorgeschriebenen BG-Regeln 190 und 231 zu beachten, die detailliert beschreiben, welche Art Atemschutz bei welcher technischen Belüftungseinrichtung und welchen Lackierarbeiten benutzt werden muss. Welche Geräte jeweils zu verwenden sind, kann erst nach einer einhergehenden Gefährdungsbeurteilung, die durch das Unternehmen vorzunehmen ist, festgelegt werden. Dabei spielen solche Kriterien wie die Umgebungsatmosphäre (z.B. Sauerstoffgehalt, Art und Konzentration der Schadstoffe, Temperatur, Brand- und Explosionsgefahr), die Örtlichkeit ( z.B. Art des Raumes, Bewegungsfreiheit) sowie der Verwendungszweck (z.B. Arbeitsdauer, Rückzugszeit, Schwere der Arbeit, Rettung, Flucht) eine Rolle.
Je nach Verwendungszweck kommen im Lackierbetrieb unterschiedliche umgebungsluftabhängige oder -unabhängige Atemschutz-Varianten zum Einsatz, von Staubmasken über Viertel- und Halbmasken mit entsprechenden Filtern bis hin zu Vollmasken mit externer Atemluftversorgung. Auf der Handwerker-Website Contorion findet man ein breites Spektrum an Produkten rund um das Thema Arbeits- und Atemschutz.
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