Immer wieder stellt sich die Frage: Wird ein Dachholm bzw. eine Seitenwand geschlossen und somit durchgängig lackiert oder nicht?
Die Deutsche Kommission für Lack- und Karosserieinstandsetzung (DeKoLaKa) hat sich dieser Thematik angenommen und ein branchenübergreifendes technisches Dokument erarbeitet, das bei der diesjährigen 17. Sitzung im Allianz Zentrum für Technik (AZT) verabschiedet wurde. Dabei wird eindeutig beschrieben, wer die letztendliche Entscheidung über die Verfahrensweise beurteilt.
„Grundsätzlich gilt, dass bei der Reparatur von Karosserie- und Lackbeschädigungen die Lackierfachkraft die zu applizierende Reparaturlackierung sach- und fachgerecht auszuführen hat“, so heißt es im Dokument Auslaufendes Lackierverfahren. „Das Ziel ist dabei stets eine möglichst nicht wahrnehmbare Instandsetzung, die für ein durchschnittliches und ungeschultes Auge nicht erkennbar ist und somit als „unsichtbare Reparatur“ bezeichnet werden kann.“
Der Bundesverband Farbe/BFL, vertreten durch Steven Didssun (Präsident BFL), Torsten Schmidt und Michael Huhn, hat aktiv in der Arbeitsgruppe mitgearbeitet und die Interessen des Berufsverbandes der Fahrzeuglackierer vertreten.
Umstrittenes Thema
„Es ist nach wie vor ein umstrittenes Thema. Was für uns an dieser Stelle besonders wichtig war, dass wir als Fachleute entscheiden, welcher Reparaturweg der Richtige und letztendlich auch der Nachhaltige ist. Doppellackierungen aufgrund falscher fachlicher Einschätzungen müssen von vornherein ausgeschlossen werden. Das entscheiden letztendlich wir als Fachleute am Objekt und nicht Dritte, die in den Reparaturprozess nur zweitrangig Einfluss nehmen. Meist dann, wenn es um die finanzielle Regulierung geht. Da steht nicht die fachliche Einschätzung im Vordergrund sondern der finanzielle Aspekt. Aus diesem Grund muss der Mehraufwand für ein „Auslaufendes Lackierverfahren“ dem wirtschaftlich, nachhaltigen und fachlich korrekten Reparaturweg gegenübergestellt werden“, kommentiert BFL-Präsident Steven Didssun. ■
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„Über dieses Thema entscheiden letztendlich wir als Fachleute am Objekt und nicht Dritte, die in den Reparaturprozess nur zweitrangig Einfluss nehmen. Meist dann, wenn es um die finanzielle Regulierung geht.“