Startseite » News »

Kennzeichnungs-Pflicht

News
Kennzeichnungs-Pflicht

Auf Nummer Sicher bei der Felgenaufbereitung

Aufbereitete Alufelgen müssen gekennzeichnet werden, seit Januar 2023 ist eine entsprechende Richtlinie zur Aufbereitung von Leichtmetallrädern in Kraft, die auch regelt, wie die Kennzeichnung zu erfolgen hat. „Es dürfen ausschließlich Folienaufkleber oder nicht kerbwirkende Verfahren genutzt werden“, erläutert Daniel Fuchs, Geschäftsführer CARTEC Autotechnik Fuchs GmbH. „Beide Kennzeichnungsarten müssen mindestens den Firmennamen und die Anschrift des aufbereitenden Unternehmens beinhalten. Sie dürfen an der Radinnenseite oder auf der Lauffläche der Felge angebracht werden – und müssen unablösbar sein.“ Konkret heißt das: Zur Felgenkennzeichnung genutzte Folienaufkleber müssen bestimmte Kriterien erfüllen und beispielsweise extremer Beanspruchung standhalten. „Selbstverständlich darf ein solcher Aufkleber sich nicht ablösen oder seine Lesbarkeit verlieren, das verlangt auch die entsprechende Richtlinie“, sagt Daniel Fuchs. „Er muss daher bestimmte Eigenschaften mitbringen, etwa Chemikalienresistenz und eine ausgeprägte Klebewirkung. Bei der Räderwäsche kommen ja zum Beispiel ein Hochdruckreiniger und aggressive Felgenreiniger zum Einsatz, beidem muss der Felgenaufkleber unbedingt sicher widerstehen. Es gibt sogar eigens ein Merkblatt des Kraftfahrt-Bundesamts, in dem aufgeführt ist, welche Kriterien hier erfüllt werden müssen.“

Hohe Anforderungen

Doch wie zeitnah und möglichst einfach an normgerechte Felgenaufkleber kommen? Kein Problem – CARTEC hat die perfekte Lösung hierfür entwickelt: einen speziellen 2-schichtigen Felgenaufkleber, der die nötigen Anforderungen erfüllt und zudem ganz leicht per Online-Bestellung direkt durch CARTEC mit dem jeweiligen Firmennamen und der Anschrift des aufbereitenden Unternehmens personalisiert ausgeliefert wird. „Für eine besonders gute Lesbarkeit bedrucken wir das Grundetikett im Thermotransfer-Verfahren. Als Schutzschicht darüber kommt dann noch ein besonders widerstandsfähiges transparentes Überklebeetikett als zweite Schicht“, erläutert Daniel Fuchs. „Der Aufkleber insgesamt haftet extrem gut auf Alufelgen, trübt nicht ein und ist resistent gegen äußere Einflüsse wie aggressive Felgenwaschmittel und Hochdruckreiniger. Zudem hat er die perfekte Größe für das Aufbringen an der Radinnenseite oder auf der Lauffläche. So ist die geforderte Kennzeichnungspflicht jederzeit gewährleistet.“

Noch mehr Informationen

Übrigens setzt die Felgenaufbereitungsmaschine WheelDoctor DDC von CARTEC in Sachen Felgenkennzeichnung noch einen drauf: Per integriertem Thermotransferdrucker erhält hier jede Felge ihren eigenen spezifischen Felgenaufkleber nebst QR-Code. Daniel Fuchs: „Auf diesen Aufkleber findet man den Namen und die Anschrift der aufbereitenden Firma plus eine der individuellen Felge zugeordnete Auftragsnummer. Diese ist per QR-Code verschlüsselt. So können Werkstätten und Ihre Kunden jederzeit ganz genau nachvollziehen, was konkret an der Felge instandzusetzen war sowie wann und wo dies umgesetzt wurde.“ Zusätzlich erzeugt der WheelDoctor DDC zu jeder Felge ein Werkstattreparaturprotokoll. Dieses enthält die gemessene Unwucht, die Tiefe des Bordsteinschadens, alle Aufbereitungsparameter und sogar ein Vorher-Nachher-Foto der Felge – detaillierter geht es fast nicht mehr.

Fazit: Egal ob Felgenkennzeichnung per WheelDoctor DDC oder individualisierbarer Felgenaufkleber, erneut stellt CARTEC der Branche eine clevere Lösung zur Verfügung, die Zeit und Nerven spart sowie Richtlinienkonformität unterstützt. Der personalisierbare Felgenaufkleber ist im Onlineshop von CARTEC erhältlich. ■

www.shop.cartec-systems.de



Firmenverzeichnis
Hier finden Sie mehr über:

Unternehmen im Fokus
Aktuelle Ausgabe
Titelbild Lackiererblatt 2
Aktuelle Ausgabe
02/2024
EINZELHEFT
ABO
FACEBOOK


Malerblatt Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Malerblatt-Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Medien GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum arcguide Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des arcguide Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de