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Rosige Aussichten…

Management
Rosige Aussichten…

… genießt nur, wer rechtzeitig an die Zukunft denkt. Modelle zur betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitgeber und Selbstständige

Dr. Andreas Hennemann, Dirk Wiggershaus

Wer sich auf die staatliche Rente verlässt, ist verlassen. Das gilt für selbstständige Unternehmer noch mehr als für Angestellte. Zwar sind Handwerker, die in der Handwerksrolle eingetragen sind, auch verpflichtet, in die Handwerkerpflichtversicherung einzuzahlen, jedoch „nur“ 18 Jahre lang. Danach können sich Handwerker von der Beitragszahlung in diese staatliche Rentenversicherung beifreien lassen. Angesichts der anhaltenden Diskussion um die Sicherheit unserer Renten und teilweise widersprüchlicher Aussagen von Politikern und Experten bezüglich der Tragfähigkeit des auf Umverteilung basierenden staatlichen Rentensystems, sind selbstständige Unternehmer gut beraten, sich nach kapitalgedeckten Alternativen umzusehen. Hinzu kommt, dass die Pflichtversicherung höchstens eine Grundversorgung darstellt. Mit der Pflichtversicherung allein wird der Unternehmer nicht in der Lage sein, seinen aktuellen Lebensstandard auch im Alter zu sichern.
Steuerbegünstigt
Jederzeit offen steht selbstständigen Unternehmern natürlich die Möglichkeit, sich über eine klassische Lebensversicherungen für das Rentenalter abzusichern. Leider sind die Auszahlungen dieser klassischen Versicherungen seit 2005 nicht mehr steuerbefreit. Dies gilt allerdings bisher nicht für Verträge, die vorher abgeschlossen wurden.
Aber es gibt eine Alternative. Ein Unternehmer, der beispielsweise mit Anfang 40 aus der staatlichen Pflichtversicherung aussteigen möchte, der also noch gut 20 Jahre Arbeitsleben vor sich hat, kann auf steuerbegünstigte Altersvorsorgemodelle zurückgreifen. Hier bieten sich zwei Varianten:
  • Die Gesellschaftergeschäftsführer-Versicherung (in Form einer Direktversicherung)
  • Die nach Ihrem Erfinder benannte Rürup-Rente.
Während die Rürup-Rente für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GdbR) und Einzelunternehmen geeignet ist, findet die Direktversicherung nur für Unternehmer, deren Unternehmen als GmbH organisiert ist, Anwendung.
Im letzteren Fall schließt die GmbH für den Unternehmer eine Rentenversicherung ab, die in der Regel bis zu einem Beitrag von 4.200,- EUR jährlich steuerlich begünstigt ist. Für die GmbH sind die Aufwendungen in voller Höhe Betriebsausgaben und mindern sowohl die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer als auch die Gewerbeertragsteuer. Diese Rentenversicherung in Form einer Direktversicherung deckt die Grundversorgung des Unternehmers und seiner Angehörigen ab.
Pensionszahlung der GmbH
Um eine weitere Versorgungslücke zu schließen, kann der Unternehmer darüber hinaus eine Rentenversicherung in Form einer Pensionszusage mit Rückdeckung abschließen. Zu diesem Zweck wird im Rahmen des GmbH-Vertrages eine zusätzliche Vereinbarung getroffen, in der die GmbH dem Gesellschafter bzw. Geschäftsführer eine Pensionszahlung zusagt. Um diese Bezüge sicher zu finanzieren, schließt die GmbH zu Gunsten des Unternehmers einen Versicherungsvertrag ab, der ab einem bestimmten Zeitpunkt die Rentenzahlung übernimmt. Dies sichert also auch die Liquidität des Unternehmens.
Wichtig hierbei ist: Die Festlegung der Höhe der Versorgungsbezüge ist in Absprache mit dem Steuerberater zu treffen, da die Finanzbehörden die Angemessenheit der zugesagten Renten genauestens prüfen.
Als weiteres Instrument der betrieblichen Altersvorsorge für GmbH wäre noch die Unterstützungskasse zu erwähnen, welche jedoch eher selten angewandt wird. Positiv zu erwähnen ist, dass bei einer Unterstützungskasse Gehälter in nahezu unbegrenzter Höhe umgewandelt werden können und es sich hierbei um die einzige betriebliche Altersvorsorge handelt, die zum Ablauf in einer einmaligen Kapitalleistung ausbezahlt werden kann. Jedoch ist hierbei der organisatorische Aufwand sehr hoch, und in der Regel genügen die sonstigen genannten, einfacher zu handhabenden Formen, um eine adäquate Altersvorsorge zu gewährleisten.
Rürup-Rente
Ist ein Handwerksbetrieb als Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder als Einzelunternehmen organisiert, steht dem Unternehmer seit 2005 die Rürup-Rente offen. Auch sie ist ein Modell der staatlich subventionierten kapitalgedeckten Rentenfinanzierung. Wie bei der Direktversicherung ist eine Auszahlung frühestens ab dem 60. Lebensjahr möglich, und die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag sind nur an den Ehepartner bzw. unterhaltspflichtige Kinder vererbbar und darüber hinaus nicht beleihbar oder veräußerbar. Die Vorteile dieser Variante: Die Beiträge zur Rürup-Versicherung können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Waren zum Start seinerzeit nur 60 Prozent der Einzahlungen absetzbar, wurde und wird dieser Anteil jährlich um zwei Prozent auf maximal 100 Prozent gesteigert (2008 auf 66%). Der maximal anzusetzende Betrag liegt bei steuerlich zusammen veranlagten Eheleuten bei 40.000 EUR jährlich, und bei einzeln veranlagten Personen bei 20.000,- EUR jährlich.
Prüfen, was passt
Die meisten Versicherungsmodelle sind auch mit Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenversicherungen kombinierbar. Grundsätzlich muss jeder Unternehmer im Einzelfall prüfen lassen, welches Modell auf seine jeweilige Lebenssituation wirklich passt. Jedoch gilt: Auf Grund ihrer steuerlichen Begünstigungen sind sowohl Gesellschaftergeschäftsführerversorgung (über eine Direktversicherung) für GmbHs als auch die Rürup-Rente für GdbR mit relativ hoher steuerlicher Belastung die attraktivsten Formen der Altersvorsorge. Beide Varianten werden von Versicherungskonzernen und Versicherungsvermittlern in ähnlicher Form angeboten. Da die gesetzlichen Vorgaben sehr eng gesteckt sind, weichen die Angebote nicht wesentlich voneinander ab. Wer die eigene Versorgung im Rentenalter nicht dem Zufall überlassen möchte, sollte jetzt etwas unternehmen. Unabhängige Versicherungsmakler können die Leistungsangebote der Anbieter vergleichen und Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten aufzeigen.

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Dr. Andreas Hennemann ist seit 1998 als selbstständiger Berater im Lackier- und Karosseriebauhandwerk tätig. Dirk Wiggershaus ist Versicherungsberater bei Arndt Finance in Heidelberg. Er berät unter anderem lackierende Handwerksbetriebe und Karosseriefachbetriebe.

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