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Allianz Zentrum für Technik nimmt Stellung zum Thema Beilackieren

Lackieren Technik
Schadenspezifisch entscheiden

AZT nimmt Stellung zum Thema Beilackieren

Quelle: Allianz Zentrum für Technik

Das Allianz Zentrum für Technik hat in zahlreichen Studien nachgewiesen, dass das Beilackieren ein fachgerechtes Instandsetzungsverfahren zum Farbtonangleich darstellt. Eingesetzt wird das Verfahren vom Lackierer immer dann, wenn eine Übereinstimmung des Farbtons anders nicht zu erreichen ist. Die Entscheidung über die Anwendung trifft der ausführende Lackierfachmann fallspezifisch im Reparaturprozess anhand des angefertigten Musterbleches. So stellt er sicher, dass der Kunde fachlich einwandfrei und wirtschaftlich bestmöglich bedient wird.

Das versteht an unter einer Beilackierung

Während eine Reparaturlackierung eine gleichmäßige Beschichtung der zur Reparatur anstehenden Fläche ist, ist die Beilackierung ein Verfahren mit einem Übergang. Sie wird bei 2- und 3-Schicht-Lackierungen angewandt, falls anders eine Übereinstimmung des Farbtons nicht erreichbar ist. Beim Beilackieren zur Anpassung des Farbtons und Effektes wird der Basislack über die eigentliche Schadstelle hinaus auslaufend gespritzt und das gesamte Teil bzw. die davon betroffenen Teile vollständig mit Klarlack überlackiert. Bei Teilen, die keine direkte Abgrenzung besitzen, z.B. eine eingeschweißte Seitenwand am Übergang C-Säule-Dach, kann auch der Klarlack auslaufend gespritzt werden. Bei 3-Schicht- Lackierungen mit Vorlack wird dieser ebenfalls auslaufend gespritzt.

In diesen Fällen ist Beilackieren sinnvoll

Das Verfahren der Beilackierung stellt immer dann eine sinnvolle Reparaturlösung dar, wenn eine Übereinstimmung des Farbtons anders nicht erreichbar ist. In diesem Fall ist ein Eingriff über die Schadenstelle hinaus die bestmögliche Wahl zur Sicherstellung einer fachgerechten und wirtschaftlichen Reparatur. Kann der Farbton auf Stoß gespritzt werden, ist eine Beilackierung nicht sinnvoll, da sie den Eingriff in den Originalzustand unnötig erweitern würde. Die Entscheidung, welches Verfahren zur Anwendung kommt, trifft der Lackierer schadenspezifisch anhand des angefertigten Musterbleches während der Reparatur.
Derzeit gibt es etwa 40.000 unterschiedliche Farbtöne auf dem Markt. Angesichts dieser Vielfalt können theoretische Rückschlüsse und pauschale Annahmen zur Erforderlichkeit einer Beilackierung, wie sie derzeit diskutiert werden, der tatsächlichen Situation im Schadenfall nicht gerecht werden. „Die Entscheidung über die Erforderlichkeit einer Beilackierung muss der ausführende Lackierer anhand des Musterbleches treffen, der Sachverständige hat Beraterfunktion. Eine Vorwegnahme der Entscheidung wäre Kaffeesatzleserei“, so Dr. Christoph Lauterwasser, Leiter des Allianz Zentrum für Technik.
Bei der Bundesfachgruppe Fahrzeuglackierer stieß die Stellungnahme des Allianz Zentrum für Technik zum Thema Beilackierung auf Kritik.  Hier gehts zum Interview mit dem BFL und IFL

Fazit

Man wolle technische, betriebswirtschaftliche und juristische Aspekte des Themas Beilackierung nicht vermischen, so heißt es beim AZT, und die aktuelle Stellungnahme zum Thema befasse sich ausschließlich mit den technischen Fragen. Darüber, ob beilackiert wird oder nicht, entscheidet, so die Quintessenz, alleine der ausführende Fachmann im Laufe der tatsächlichen Reparatur – dann nämlich, wenn das gespritze Musterblech nicht passt. Aus technischer Sicht klingt das logisch, aber leider lassen sich technische, juristische und betriebswirtschaftliche Aspekte eben nicht so einfach trennen.
Nicht immer gibt es zum Beispiel einen ausführenden Fachmann – ein immer noch ansehnlicher Teil der Schäden wird nämlich nicht „ausgeführt“, sondern fiktiv abgerechnet. Natürlich wäre es aus Versicherungssicht schön, wenn die entsprechenden Gutachten grundsätzlich ohne den Posten Beilackierung erstellt würden. Kaum vorzustellen, dass eine solche Schlechterstellung der fiktiv Abrechnenden aber vor deutschen Verkehrsgerichten dauerhaft Bestand hätte. Und die betriebswirtschaftliche Seite? Prozessoptimierung lautet das Gebot der Stunde – auch im Lackierbetrieb. Gehen wir einmal davon aus, dass die große Mehrheit aller Reparaturlackierungen Beilackierungen erfordern. Wie würde dann ein optimaler Prozess ausehen? Etwa so, dass vorab ohne den Posten Beilackierung erstellte SV-Gutachten und Kostenvoranschläge zu 70, 80 Prozent im Nachhinein korrigiert und Reparaturerweiterungen zur Regel würden? Oder so, dass der Kostenvoranschlag erst nach Erstellung des Musterblechs in Angriff genommen wird? Beides entspricht wohl kaum den Vorstellungen auch der Versicherungen von einer effizienten Regulierungspraxis. Oder besteht deren Kalkül darin, dass der ausführende Fachmann, um Aufwand oder Ärger zu vermeiden, die Kosten für die Beilackierung selbst übernimmt? Wie dem auch sei, eine praktikalble Lösung für das Problem Beilackierung muss zwangsläufig juristische und betriebswirtschaftliche Faktoren einbeziehen. Nur den technisch sinnvollen Ablauf zu definieren, reicht leider nicht aus. Technisch ist man sich ja einig: Der Fachmann entscheidet. Michael Rehm

Über das Thema Beilackierung sprachen wir mit AZT-Leiter Dr. Christoph Lauterwasser  und dem AZT-Lackexperten Norbert Hermann.
Dr. Christoph Lauterwasser
Norbert Hermann
Herr Dr. Lauterwasser, Herr Hermann, das Thema Beilackierung beschäftigt die Branche anhaltend – warum ist das aus Ihrer Sicht so?
Die Frage, ob und wie beilackiert wird, ist nicht nur in technischer Hinsicht für die Qualität einer Reparaturlackierung entscheidend, sie hat auch wichtige betriebswirtschaftliche und juristische Aspekte und Konsequenzen. Leider werden diese Punkte in der Diskussion oft vermengt. Unsere aktuelle Publikation beschäftigt sich daher ausschließlich mit den technischen Aspekten… und bestätigt einmal mehr: „Der Fachmann entscheidet.“
Warum war es Ihnen so wichtig, diese unbestrittene Grundregel noch einmal zu zementieren?
Zum Thema Beilackierung wurde in letzter Zeit sehr viel publiziert. Und in manchen Beiträgen drückte sich eine Tendenz zur „pauschalen“ Beilackierung aus, der wir entgegentreten möchten. Uns liegen keine konkreten repräsentativen Ergebnisse vor, die Aussagen darüber erlauben, wie häufig eine Beilackierung im angrenzenden Teil notwendig ist. Es ist aber keine Lösung, der Einfachheit halber die Beilackierung gleich vorab in das Gutachten oder den Kostenvoranschlag aufzunehmen. Das ist etwas, was wir aus technischen Gründen nicht nachvollziehen können.
Der Experte im Lackierfachbetrieb wird doch in der Lage sein, in Kenntnis des vorliegenden Farbtons und auf Grund seiner Erfahrungen mit den verwendeten Materialien im Kostenvoranschlag die Notwendigkeit einer Beilackierung vorauszusagen!
Bedenken haben wir weniger gegenüber Kostenvoranschlägen von Lackierfachleuten als gegenüber Gutachten von Sachverständigen, die u.a. auf folgende Informationen zugreifen müssten: Mit welchem Lacksystem wird repariert? Welche technischen Möglichkeiten hat der ausführende Betrieb? Wie ist der Schichtaufbau am Band und in der Reparatur? Generell betrachten wir die Beilackierung nicht als den anzunehmenden Regelfall, sondern als Lösung für ein Problem, das sich erst während der Reparatur ergeben kann – dann nämlich, wenn das gespritzte Farbmuster die Reparatur auf Kante nicht erlaubt. Wie sollte man das Ergebnis dieses Prozesses vorwegnehmen?
Damit ist aber klar, dass Gutachten und Rechnung oft auseinanderliegen werden – für Betriebe, die in der Schadensteuerung aktiv sind, könnte das zu Komplikationen führen.
Das können wir nicht erkennen. Es ist gerade bei der Schadensteuerung eine Frage der Absprache zwischen den Vertragspartnern.
Herr Dr. Lauterwasser, Herr Hermann, besten Dank für das Gespräch. MR

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