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Tipps zum Umgang mit Atemschutzmasken

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Tipps zum Umgang mit Atemschutzmasken

Beim Thema Atemschutz stehen Unternehmer und Mitarbeiter in der Pflicht. Der Unternehmer muss für seine Arbeitnehmer geeignete Atemschutzgeräte zur Verfügung stellen und hat für eine Lagermöglichkeit zu sorgen, mit der die Atemschutzgeräte gegen Schmutz, Öl, Sonnenlicht, extreme Hitze und Kälte geschützt werden.

Auch der Arbeitnehmer hat Pflichten in Bezug auf Atemschutz: er muss den gestellten Atemschutz benutzen, den Atemschutz reinigen, den Filter rechtzeitig wechseln, seine Atemschutzmaske im Betrieb entsprechend lagern.
 
Die wichtigsten Regelwerke rund um den Atemschutz sind in BGR 231, BGR 500, BGR 190, G 26 und GefStoffV § 7 Abs. 5. gesetzlich festgelegt. Im Lackier- und Karosseriebetrieb ist das Tragen eines Atemschutzes erforderlich
  • beim Reinigen von Untergründen
  • beim Trockenschleifen
  • beim Lackausmischen
  • beim Spritzen von Lacken oder anderen Materialien
  • beim Spachteln
  • beim Schweißen und Löten
  • beim Kleben und
  • beim Strahlen
Nicht jede Atemschutzmaske ist für alle Tätigkeiten geeignet und die Benutzungsdauer ist jeweils vorgegeben. Benutzen Sie Einwegmasken tatsächlich nur einmalig und entsorgen Sie sie anschließend. Bei den Mehrwegmasken müssen nach den Angaben der Hersteller die Filter regelmäßig ausgetauscht werden. Je nach den individuellen Anforderungen des Arbeitsplatzes können Atemschutzgebläsesysteme, die umgebungsluftabhängig sind, oder Druckluftsysteme, die davon unabhängig sind, eingesetzt werden. Gebläseatemschutzgeräte bestehen aus einem Kopfteil, einem batteriebetriebenen Gebläse und einem oder mehreren Filtern, die aus der Umgebungsluft feste und/oder gasförmige Schadstoffe herausfiltern. Bei Druckluftsystemen erfolgt die Luftversorgung über den Werkstatt-Kompressor. Zu den Druckluftsystemen zählen auch Vollhaubensysteme.

Umgang mit Atemschutz

Der Umgang mit Atemschutzmasken will geübt sein. Für die Benutzung der Partikelmasken sollten folgende Punkte beachtet werden
  • Ein Band muss über und ein Band unter den Ohren verlaufen
  • Nasenbügel andrücken
  • Dichtsitz überprüfen
  • Die Maske sollte spätestens nach einer Arbeitsschicht ausgewechselt werden – oder sobald das Atmen schwerfällt, da dann die Filter schon zugesetzt sind.
Bei Atemschutzmasken gegen Gase und Dämpfe gilt:
  • Dichtsitz überprüfen. Habe ich die richtige Maskengröße?
  • Wenn die Maske abgenommen wird, sollte die Maskenöffnung immer zum Körper getragen werden
  • Richtige Filter benutzen: beim Lackieren sind sowohl Aktivkohlefilter (gegen Gase- und Dämpfe) als auch Partikelfilter notwendig.
  • Sofortiger Filterwechsel, wenn man Lacke riecht oder schmeckt! Dies sollte allerdings nicht als einziger Indikator genommen werden, da es dann schon zu spät ist und erfahrene Lackierer bereits an den Geruch gewohnt sind.
  • Die Empfehlung lautet daher: 1 mal pro Woche Filterwechsel (Montag ist Filterwechseltag).
Für Gebläse- und Druckluftsysteme gilt:
  • Visuelles und akustisches Warnsignal der Gebläseeinheit beachten
  • 1 mal pro Woche Filterwechsel bei dem Gebläse-System.
Für die Pflege der Atemschutzausrüstung gilt:
  • Nach der Arbeit sollte die Atemschutzmaske richtig aufbewahrt werden, zum Beispiel in einer Aufbewahrungsbox.
  • Das Kopfteil  regelmäßig auf Beschädigungen kontrollieren.
  • Einen beschädigten Schlauch nicht flicken, sondern ersetzen.

Rafael Raaber

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