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Vermessung empfohlen

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Vermessung empfohlen

Vermessung empfohlen
Foto: Car-O-Liner
Neue Kriterien für die Durchführung einer Karosserie-Eingangsvermessung

Bei der Beurteilung eines Unfallschadens kann die Karosserievermessung Informationen liefern, die dem Fachmann helfen, das Schadenausmaß genauer zu bestimmen. Dazu entscheidet der Experte aufgrund der Informationen zum Schadenhergang und der sichtbaren Beschädigung am Fahrzeug, an welchen Karosseriebereichen eine Messung durchgeführt werden soll. Während der Vermessung werden die Maße der definierten Punkte in Form von Koordinaten in Längsrichtung, in der Höhe und in der Breite ermittelt. Das Messsystem vergleicht die ermittelten Maße mit den Sollwerten des Fahrzeugherstellers. Zeigen sich ungewöhnliche Abweichungen zu den hinterlegten Sollwerten, kann dies ein Hinweis darauf sein, dass die Krafteinwirkung während des Unfalls eine negative Auswirkung mit einer Beschädigung auf die Karosserie hatte.

Neue Kriterien
Angesichts der Komplexität moderner Fahrzeug-Karosserien erfordert die fachgerechte Beurteilung eines Unfallschadens und die anschließende Entscheidung über den Reparaturweg immer die Berücksichtigung aller verfügbaren Informationen. Das Ergebnis der Karosserie-Vermessung alleine ist nicht ausreichend. Zur Unterstützung für Werkstätten und Experten hat das Allianz Zentrum für Technik gemeinsam mit der Deutschen Kommission für Lack und Karosserieinstandsetzung Kriterien und Hinweise für den Einsatz der Karosserievermessung bei der Beurteilung eines Unfallschadens erarbeitet.
Die Deutsche Kommission für Lack und Karosserieinstandsetzung setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: Allianz Versicherungs- AG; Audatex Deutschland; AZT Automotive GmbH (AZT); Bundesfachgruppe Fahrzeuglackierer (BFL); Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK); DEKRA e.V.; Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT); EurotaxGlass`s International AG; Generali Versicherungen; Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV); Gesellschaft für Technische Überwachung mbH (GTÜ); Institut für Fahrzeuglackierung (IFL); Interessengemeinschaft für Fahrzeugtechnik und Lackierung e.V. (IFL e.V.); Kraftfahrzeugtechnisches Institut und Karosseriewerkstätte GmbH Co KG (KTI); Schaden-Schnell-Hilfe GmbH (SSH); EurotaxSchwacke GmbH; TÜV Süd; Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA); Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK); Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK); Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF).

Empfehlung der Deutschen Kommission für Lack und Karosserieinstandsetzung
Die Schadenbeurteilung setzt die Einschätzung der Kollisionsbedingungen hinsichtlich Kraftniveaus, Anzahl der Stöße, Winkel der Krafteinleitung(en) und betroffenen Bauteile (in welche Kräfte eingeleitet wurden) voraus. Daraus lässt sich schlussfolgern, an welchen Bereichen eine Vermessung zweckmäßig ist und welche Ergebnisse zu erwarten sind. Auf Grundlage dieser Abschätzung sollte zudem stets ein Abgleich mit den tatsächlichen Messwerten und deren Interpretation vorgenommen werden, die Vermessung auf Plausibilität zu prüfen.
Notwendigkeit
A Vorgaben der Fahrzeughersteller bezüglich der Notwendigkeit einer Karosserievermessung gehen den nachfolgenden Empfehlungen vor.
B Eine Karosserie Eingangsvermessung zur Schadenbegutachtung ist immer dann erforderlich, wenn zu vermuten ist, dass die Fahrzeugstruktur beschädigt wurde. Die im Folgenden aufgeführten Punkte geben Hinweise darauf, wann eine strukturelle Beschädigung am Fahrzeug vorliegen kann:
Beim Heck-/ Seitenaufprall veränderte/ asymmetrische Spaltmaße im und außerhalb des Crashbereichs, auch auf der dem Crashbereich gegenüberliegenden Seite.
Die Crashmanagement-Systeme im Front- und Heckbereich (Crashboxen, Querträger) wurden erheblich deformiert.
Bei einem Heckanstoß mit erheblichen Deformationen in der nicht tragenden Struktur (Blechfelder, z.B. Heckabschlussblech, Bodenblech) oder sichtbar verformter Anhängerzugvorrichtung bzw. bei Verschiebung ihrer Befestigungspunkte oder deutlicher Verformung des Kugelhalses der AHK.
Bei ausgelösten Gurtstraffer/Airbag-Systemen, wenn eine erhebliche/sichtbare Deformation durch die Kollision stattgefunden hat (auch seitliche Kollision).
C Bei nichtbeschädigten Crashmanagementsystemen (Crashboxen) kann der Vorderwagen einen Strukturschaden aufweisen, wenn der Anstoß quer oder diagonal zur Fahrzeuglängsrichtung erfolgt ist und zu erheblichen Deformationen geführt hat.
D Für die Aufnahme einer Karosserievermessung in eine Reparaturkosten-Kalkulation ist im Regelfall vorab die Demontage von Anbauteilen im Schadenbereich erforderlich. Ausnahme hierbei ist z.B.: bei geöffneter Motorhaube deutlich erkennbare Verformungen an Strukturbauteilen (Längsträger).
Vermessung
Zur Karosserievermessung ist ein geeignetes Messsystem mit entsprechenden Dokumentationsmöglichkeiten zu verwenden. Maßgebend für den Nachweis einer ausgeführten Karosserievermessung sollte immer ein Messprotokoll mit den notwendigen Fahrzeug- und Halterangaben in elektronischer bzw. in Papierform sein. Hierzu wird grundsätzlich von der Anwendung eines vom jeweiligen Fahrzeughersteller empfohlenen Messsystems ausgegangen.
Ableitung
Das Ergebnis der Vermessung ist lediglich ein Hinweis auf mögliche Strukturverformungen, jedoch kein hinreichendes Kriterium dafür. Die Ableitung des erforderlichen Reparaturweges muss daher aus Unfallhergang, Schadensbild, Messergebnis, Fahrzeugkonzept, Ersatzteilen unter Beachtung der Fahrzeugherstellervorgaben getroffen werden.

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