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Atemschutz für Lackierer - Regeln, Richtlinien und Empfehlungen

Arbeitsschutz Technik
Sicherheit geht vor

Wirksamer Atemschutz ist ein Muss im Fahrzeuglackierbetrieb. Was dies konkret bedeutet, wird durch verschiedene technische Regeln, Richtlinien, Verordnungen und Empfehlungen festgelegt. Darunter sind solche, die verbindliche Vorschriften darstellen, und solche, die dazu dienen, den „Stand der Technik“ zu definieren.

Richtlinien zum Atemschutz für Lackierer

Das klingt abstrakt, doch dieser Begriff kann insbesondere dann wichtig sein, wenn ein Betriebsinhaber – unter Umständen vor Gericht – nachweisen muss, eben diesem Stand der Technik entsprechend das Notwendige zum Schutz seiner Mitarbeiter getan zu haben. Eine solche, den Stand der Technik definierende Richtlinie ist die VDI-Richtlinie 3456 (Emissionsminderung, Reparaturlackierung und Lackierung von Fahrzeugen). Die Richtlinie erschien im Mai 2018 und enthielt auch einen Passus zum Atemschutz beim Einsatz von Isocyanaten, der so verstanden werden konnte, als ob, sobald Isocyanate in den verarbeiteten Materialien enthalten sind, umgebungsluftunabhängige Atemschutzgeräte eingesetzt werden müssten. Dass diese Information reichlich Zündstoff enthielt, lag auf der Hand, denn eine ebenfalls in der VDI-Richtlinie 3456 enthaltene Auflistung von Lacken und Vormaterialien mit Isocyanat-Anteilen legt den Schluss nahe, dass sich diese Stoffe in der Reparaturlackierung überhaupt nicht umgehen lassen. Letztlich wären damit nach dieser Richtlinie im Bereich der Fahrzeugreparaturlackierung umgebungsluftunabhängige Atemschutzgeräte, also druckluftgespeiste Vollhauben, vorgegeben gewesen – oder zumindest zum Stand der Technik erklärt worden.

Die Veröffentlichung der VDI-Richtlinie 3456 im Mai 2018 bzw. ihre oben beschriebene Interpretation führte folglich zu Diskussionen im Markt und natürlich auch zu Reaktionen betroffener Hersteller von Atemschutzgeräten – was dazu führte, dass der „Isocyanat-Passus“ der Richtlinie im Oktober 2018 geändert, man könnte auch sagen „entschärft“ wurde. „Bei der Verarbeitung von isocyanathaltigen Materialien“, so heißt es nun, „sind für den weitaus größten Teil der Anwendungsfälle Atemschutzgeräte ohne Tragezeitbegrenzung einzusetzen. Ein besonders hohes Schutzniveau bieten umgebungsluftunabhängige Atemschutzgeräte.“ Atemschutzgeräte ohne Tragzeitbegrenzung – das sind zum einen die umgebungsluftunabhängigen Geräte, bei denen gefilterte Druckluft aus dem Kompressor geatmet wird. Zum anderen fallen darunter aber auch Geräte wie das „Jupiter“-System von 3M, das dem Anwender gefilterte Kabinenluft zuführt, allerdings den dazu notwenigen Druck selbst erzeugt. Dies ist deshalb von Bedeutung, weil reine Filtermasken, bei denen der Anwender einen Einatem-Widerstand zu überwinden hat, einer Tragezeitbegrenzung unterliegen. Daneben verweist die „neue“ VDI-Richtlinie 3456 auf weitere geltende Richtlinien wie z.B. die DGUV-Regel 112–190 und die TRGS 430.

Gerätekategorien für Atemschutz

Im Bereich der Atemschutzgeräte für Fahrzeuglackierer gibt es damit – zumindest, wenn wir es im Lichte der aktuell diskutierten VDI-Richtlinie 3456 betrachten – drei Gerätekategorien, die sich hinsichtlich ihrer Eignung beim Einsatz von Isocyanaten folgendermaßen unterscheiden:

– Reine Filtergeräte: sind im „weitaus größten Teil der Anwendungsfälle“ nicht zu empfehlen

– Druckluftgespeiste Filtersysteme: „sind unter Einhaltung der festgelegten Wechselintervalle einsetzbar“

– Umgebungsluftunabhängige Atemschutzgeräte: bieten „besonders hohes Schutzniveau und sind für den Einsatz empfohlen“

So weit, so klar? Nicht ganz, denn natürlich gibt es auch bei den Herstellern von Atemschutzgeräten für Lackierer unterschiedliche Sichtweisen und Interessen. Außerdem müssen für die laut VDI-Richtlinie sicherste Option, nämlich den umgebungsluftunabhängigen Atemschutz, auch gewisse technische Grundvoraussetzungen erfüllt sein. Wir haben uns bei den führenden Atemschutzherstellern umgehört, uns nach ihren Empfehlungen erkundigt und auch die wirtschaftlichen Aspekte beleuchtet.

Einer der führenden Hersteller im Bereich Atemschutz für Fahrzeuglackierer ist SATA. Wir sprachen mit Sebastian Scholz, Vertriebsleiter Deutschland und Österreich.

Herr Scholz, SATA stand im Mittelpunkt der Diskussion um die neue VDI-Richtlinie 3456 – nicht zuletzt, weil Sie die erste Fassung, in der umgebungsluftunabhängiger Atemschutz als mehr oder weniger unumgänglich beschrieben wurde, in die Branche getragen haben.

Natürlich – wenn es eine neue Richtlinie gibt, die den Anspruch hat, den Stand der Technik in dem Bereich zu beschreiben, in dem unsere Kunden tätig sind, halten wir es für unsere Pflicht, unsere Kunden darüber zu informieren. Darüber hinaus verfolgt SATA in Sachen Atemschutz eine klare Strategie …

… und die lautet?

Wir setzen insbesondere beim Einsatz isocyanathaltiger Materialien auf umgebungsluftunabhängigen Atemschutz, beraten unsere Kunden auch dahingehend und fühlen uns dabei durch die VDI-Richtlinie 3456 sowohl in der ursprünglichen als auch in der korrigierten Version bestärkt.

Was spricht denn aus Ihrer Sicht grundsätzlich gegen Filtergeräte?

Im Falle von Isocyanaten sind es zum einen technische Argumente. Es stellt sich zum Beispiel die Frage: entfernen die üblicherweise bei Atemschutzgeräten für Fahrzeuglackierer empfohlenen Filter Isocyanate wirkungsvoll aus der Atemluft? Wenn nein, welche Filter braucht man dann? Und welche Wechselintervalle sind notwendig? Mit einem umgebungsluftunabhängigen System bin ich dagegen auf der sicheren Seite – vorausgesetzt, die Kompressorluft wird unseren Empfehlungen entsprechend durch ein dreistufiges Filtersystem geführt. Das wiederum ist aber im Lackierbetrieb ohnehin notwendig, weil ja auch die Versorgungsluft der Lackierpistolen einen hohen Reinheitsgrad aufweisen muss.

Dennoch scheuen viele Lackierer die Investitionen in ein umgebungsluftunabhängiges System oder empfinden die Haube ganz einfach als lästig.

An den Themen Kosten und Tragekomfort haben wir intensiv gearbeitet. Fangen wir mit dem Komfort an. Atemluft, die vom Kompressor kommt, den Kältetrockner und andere Filter passiert hat, kann – da sind die Meinungen der Anwender unterschiedlich – als zu trocken, zu kalt oder zu warm empfunden werden. Hier schaffen wir mit einer Befeuchtungseinheit, einem Heiz- und einem Kühlmodul Abhilfe. Außerdem gibt es für Lackierer, die der Pistolenluft nicht hundertprozentig trauen oder einfach für ihre persönliche Sicherheit zusätzlich sorgen möchten, eine kleine Aktivkohle-Filtereinheit am Gürtel. Und richtig, die Vollhaube empfinden manche Lackierer am Anfang als lästig – das legt sich aber nach unserer Erfahrung nach kurzer Eingewöhnungszeit.

Alle diese Zusätze wie Heizung und Befeuchtung verbrauchen aber zusätzlich Kompressorluft …

Das Befeuchtungsmodul erzeugt keinen zusätzlichen Luftbedarf, dieser entsteht lediglich bei Nutzung eines Erwärmer- oder Kühlmoduls. Ausreichend Druckluft zur Verfügung zu haben, ist eine Grundvoraussetzung für umgebungsluftunabhängigen Atemschutz. Die Hauben sind mit einer Signalpfeife ausgestattet, die laut hörbar ertönt, wenn zu wenig Luft in die Maske strömt – sprich: wenn die Gefahr besteht, dass belastete Umgebungsluft eingeatmet werden könnte.

Kompressorleistung und Druckluftkosten sind hier also zu berücksichtigen?

Natürlich, die Kosten für die zusätzliche Druckluft würde ich – da sie ja nur unmittelbar beim Lackieren anfallen – relativ niedrig einschätzen. Wenn aber in einem Betrieb der Kompressor alleine durch die Luftentnahme zum
Lackieren oder Schleifen an der Obergrenze seiner Kapazität läuft, dann ist Vorsicht geboten, weil in solchen Fällen natürlich eine größere Investition notwendig sein könnte.

Das Kostenargument spricht also eher für Filtergeräte?

Eben nicht, im Gegenteil, denn eines muss man ganz klar sehen: Wann ein Filter gesättigt ist, erkennt der Anwender nicht. Wenn man, was allgemein empfohlen wird, die gängigen Filter wöchentlich oder – auch diese Empfehlung taucht im Zusammenhang mit Isocyanaten auf – nach jeder Schicht wechselt, dann stellt sich die Kostenseite sehr eindeutig dar: Nach unseren Berechnungen sind die Kosten für Filtergeräte für einen Zeitraum von einem Jahr berechnet, entweder etwa dreimal, wenn täglich gewechselt wird, sogar dreizehnmal so hoch.

Wie beurteilen Sie druckluftunterstützte Filtergeräte?

Da würde ich die VDI-Richtlinie zitieren – sie dürfen eingesetzt werden, auch wenn viel und lange lackiert wird, besonderen Schutz bieten aber umgebungsluftunabhängige Geräte. Grundsätzlich möchte ich bei diesem Punkt aber betonen, dass es SATA nicht darum geht, ein System gegen ein anderes auszuspielen. Schließlich ist auch die VDI-Richtlinie 3456 nicht die einzige Regel, an der sich ein Betriebsinhaber oder Atemschutzverantwortlicher orientieren sollte. Wir stellen aber fest, dass die neue Richtlinie eine fruchtbare Diskussion angeregt hat, das Thema ist ins Bewusstsein gerückt, auch auf der Automechanika wurden wir von vielen, auch jungen Lackierern angesprochen und gefragt, was die individuell beste Lösung ist.
Und das begrüßen wir ausdrücklich.

Herr Scholz, vielen Dank für das
Gespräch. MR


 

Sicherheit, Komfort und Produktivität

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Das Gebläsefilter-system Jupiter von 3M hat sich in vielen Lackierbetrieben etabliert.Foto: 3M

Mario-Alexander Lehmann ist als Chemiker bei 3M Deutschland Anwendungstechniker im Bereich Arbeitsschutz. Mit ihm sprachen wir über praxisnahen Atemschutz für Lackierer und die dafür notwendigen Voraussetzungen.

Mario-Alexander Lehmann

Herr Lehmann, im Fokus der aktuellen Diskussion über das Thema Arbeitsschutz stehen Isocyanate. In der VDI 3456 scheint von einer besonderen Gefährlichkeit speziell dieser Stoffe ausgegangen zu werden, und anfangs wurde die Richtlinie auch so interpretiert, als dürften, sobald Isocyanate im Spiel sind, nur umgebungsluftunabhängige Atemschutzgeräte eingesetzt werden. Wie sehen Sie das?

Bei den in Lacken üblicherweise verwendeten Diisocyanaten (TDI, HDI, MDI) handelt es sich um recht große Moleküle. Dies zeigt sich auch an den hohen Siedepunkten, die bei den genannten Beispielen deutlich über 200 °C liegen. Bei Filtern für organische Verbindungen, also vom Typ A, nimmt mit zunehmendem Siedepunkt des zu filternden Stoffes die Filterleistung zu. Deshalb sind Diisocyanate mit Filtern des Typs A und des Typs B, in Kombination mit einem Partikelfilter – denn ein großer Teil liegt nicht gasförmig, sondern als Aerosol vor – sehr gut zu filtern. Dadurch sind die Filterstandzeiten recht lang. Bei einem korrekten Filterwechselintervall ist deshalb ein Durchbruch dieser Stoffe nicht zu erwarten.

Eine klare Empfehlung von umgebungsluftunabhängigem Atemschutz würden Sie aufgrund von Isocyanaten in den verarbeiteten Materialien also nicht abgeben?

Tatsache ist, dass Druckluft-Schlauchgeräte mit Haube der Klasse 3A – die häufig in Lackierbetrieben verwendet werden – genauso wie filtrierende Gebläseatemschutzgeräte der Klasse TH3 bis zu einem Vielfachen des Grenzwertes von 100 eingesetzt werden dürfen (vergl. DGUV-Regel 112–190). Sie sind somit grundsätzlich im Schutz vergleichbar, wenn ein für den Stoff geeigneter Filter korrekt angewendet wird.

Wie würden Sie dann die DIN 3456 bezüglich der Frage „Umgebungsluftunabhängiger oder -abhängiger Atemschutz bei Isocyanaten“ interpretieren?

Die Angaben bezüglich des Atemschutzes in der VDI Richtlinie 3456 geben die Vorgaben aus der TRGS 430 „Isocyanate – Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen“ wieder. Diese bezieht sich auf alle Arten der Anwendung dieser Stoffe, z.B. auch in der chemischen Industrie. Bei sehr hohen Konzentrationen sind offene Kopfteile in Kombination mit Filter oder Druckluft nicht mehr einsetzbar. In solchen Fällen kann es notwendig sein, ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät mit einem Lungenautomaten und einer Vollmaske einzusetzen, weil für diese Kombination keine Höchstgrenzen für die Konzentration des Schadstoffes in der Umgebungsluft vorgegeben sind. Bei normalen Lackieranwendungen ist dies jedoch eher unwahrscheinlich.

Gebläsefilter- und Filtergeräte sind also in der Lage, Isocyanate wirkungsvoll auszufiltern?

Selbstverständlich – und die Filter entsprechen den üblicherweise im Lackiergewerbe genutzten.

Welche Wechselintervalle sind aus Ihrer Sicht notwendig? Unterscheiden sich dabei Filter- von Gebläsefiltergeräten?

Erfahrungsgemäß kann man sich an dem Wechselintervall in der DGUV Regel 109–013 von einer Woche orientieren. Aufgrund ihrer guten Filterbarkeit brechen Diisocyanate deutlich später durch als viele andere gängige Lösemittel (z.B. Toluol, Ethanol …). Somit sind die für diese Stoffe ausreichenden Wechselintervalle auch für Diisocyante geeignet.

Wie würden Sie die dabei entstehenden Kosten im Vergleich zu umgebungsluftunabhängigen Systemen beurteilen?

Aus meiner Sicht sind die Kosten nur schwer vergleichbar, weil neben den reinen Produktkosten, auch Kosten für die Erzeugung zusätzlicher Druckluft und auch für die regelmäßige Prüfung der Luft auf Atembarkeit nach
EN 12021 entstehen. Darüber hinaus spielt auch die Produktivität der Mitarbeiter einer Rolle. Während diese bei einem Druckluftgerät durch den Schlauch an einen Ort gebunden sind, können sie sich bei Gebläseatemschutzgeräten zwischen den verschiedenen Arbeitsbereichen (z.B. Vorbereitung, Lackierstand …) frei bewegen und müssen nicht jedes Mal das Atemschutzgerät wechseln.
Unter Berücksichtigung dieser Faktoren stellt aus meiner Sicht die Gebläseatemschutzlösung oftmals die wirtschaftlichere Lösung dar. 3M, als Anbieter sowohl von Gebläse- als auch Druckluft-Schlauch-Atemschutzgeräten, unterstützt deshalb den Lackierbetrieb, die für ihn beste Lösung zu finden.

3M hat sowohl Filtergeräte als auch umgebungsluftunabhängigen Atemschutz im Programm, mit dem Gebläsefiltersystem Jupiter noch eine dritte (umgebungsluftabhängige, aber nicht tragezeitbegrenzte) Option. Wie lautet Ihre Strategie bzw. Empfehlung an Lackierer?

Dies muss individuell im Betrieb anhand der dort vorgefundenen Situation entschieden werden. Aus meiner Erfahrung heraus kann ich jedoch sagen, dass sich viele Betriebe für eine Gebläseatemschutzlösung entschieden haben.

Wie würde denn eine generelle Atemschutz-Empfehlung für verschiedene weitere Tätigkeiten im Lackierbetrieb aussehen, bei denen Isocyanate im Spiel sein können? Welche Maßnahmen sind bei Tätigkeiten wie Füllern, Reinigen, Spachteln, Ausmischen von Materialien, Reinigen von Pistolen notwendig.

Alle diese Tätigkeiten werden in der Regel durch den im Lackierbereich üblichen Atemschutz abgedeckt. Bei Anwendungen mit ausschließlich Stäuben kann oftmals auch eine Partikelmaske ein gute Lösungen sein. Unsere grundsätzliche Empfehlung an die Anwender lautet: Wählen Sie den Atemschutz, der neben einem ausreichenden Schutz auch einen ausreichenden Komfort bietet und von den Mitarbeitern akzeptiert wird. Dies steigert nicht nur die Zufriedenheit der Mitarbeiter (und möglicherweise auch deren Produktivität), sondern erhöht auch die Sicherheit, weil nämlich dann der Atemschutz auch konsequent angewendet wird.

Herr Lehmann, vielen Dank für das
Gespräch.
MR


Gar nicht wegzudenken: Isocyanat-Systeme sind bei Autolacken der Standard

Was sind eigentlich Isocyanate? Wenn einer der Gründe für die Duskussion um strengere Atemschutzvorgaben der Einsatz von Isocyanaten ist, könnte man sich

In 95 Prozent der hochwertigen Decklacksysteme werden heute Isocyanate eingesetzt. Foto: M. Rehm

ja fragen, ob diese Stoffe bei der Herstellung von Lacken zwingend notwendig sind. Die klare Antwort lautet offenbar: Ja. „Die Vernetzung mithilfe von Isocyanat, einer farblosen Lösung, ist nur eine von mehreren Vernetzungsmöglichkeiten bei zweikomponentigen Systemen“, erklärt Dr. Manfred Kurz, Chemiker im Technical Support von AkzoNobel. Allerdings bieten Isocyanate in Lacken entscheidende Vorteile: Hohen Korrosionsschutz, hohen Glanz, Wetter- und Chemikalienbeständigkeit. „In 95 Prozent der hochwertigen Decklacksysteme werden heute Isocyanate eingesetzt“, erklärt Dr. Kurz. „Ein isocyanatfreier Lackaufbau ist daher zumindest mittelfristig bei hochwertigen Lacksystemen nicht vorstellbar – im Gegenteil. Selbst Materialien wie Füller oder Primer, die früher nicht zwingend durch Isocyanate vernetzt wurden, sind heute in der Regel isocyanathaltig.
Die einzige Lackschicht, die in der Regel ohne Isocyanate auskommt, ist der Wasserbasislack – bei den üblicherweise aufgetragenen niedrigen Schichten ist keine hohe Vernetzung notwendig; außerdem wird die Basislackschicht ja vom wiederum isocyanathaltigen Klarlack geschützt.“ Dass Isocyanate Gefahren für den Anwender bergen, liegt auf der Hand: „Isocyanate sind reaktive Substanzen“, erklärt Manfred Kurz, „wenn man sie einatmet, reagieren sie in den Lungenbläschen. Daher muss man sich natürlich schützen.“



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