Startseite » Technik »

Karosserie an Lack

Technik
Karosserie an Lack

Karosserie an Lack
In welchem Zustand muss eine reparierte Oberfläche sein, wenn die Lackierabteilung ihre Arbeit beginnt? Damit hat sich die Deutsche Kommission für Lack- und Karosserieinstandsetzung beschäftigt. (Foto: M. Rehm)
Der Übergabezustand von der Karosserie- an die Lackierabteilung sorgt häufig für Probleme. Eine Stellungnahme der Deutschen Komission für Lack- und Karosserieinstandsetzung soll hier als Leitfaden dienen.

Quelle: Deutsche Kommission für Lack und Karosserieinstandsetzung. Dieses Merkblatt im Original und weitere stehen im Downloadbereich des AZT unter https://azt-automotive.com/de/downloads zur Verfügung.

Das Thema ist ein echter Klassiker, häufig auch ein Aufreger innerhalb vieler Werkstätten und bei der Zusammenarbeit getrennter Karosserie- und Lackierbetriebe: Wie sollte der Endbearbeitungszustand nach den Karosseriearbeiten und damit der Ausgangszustand für die Lackierer aussehen? Wird hier vom Karosseriebauer keine ordnungsgemäße Oberfläche erreicht, sorgt das nicht nur häufig für Ärger. Das Thema hat auch eine wirtschaftliche Seite, denn Lackierzeit-Kalkulationssysteme gehen von einen definierten Ausgangszustand aus. Muss dieser vom Lackierer erst hergestellt werden, lastet auf dem Lackierpart kalkulatorisch eine Hypothek, die die gängigen Systeme schwer erfassen können. Die Deutsche Kommission für Lack und Karosserieinstandsetzung hat sich diesem Thema gewidmet und „Erläuterungen zum Übergabezustand von Karosserie an Lack“ veröffentlicht. Wir geben diese Erläuterungen hier in einer für die Artikelform angepassten Version wieder:

1. Vorbemerkung

Grundlage für eine sach- und fachgerechte Fahrzeuglackierung bei instandgesetzten Fahrzeugkarosserien und/oder deren Anbauteilen ist der fachgerecht hergestellte Übergabezustand seitens des Karosseriebaus an den ausführenden Lackierer. Der in der Deutschen Kommission für Lack und Karosserieinstandsetzung, unter anderem mit Verbänden und Fahrzeugherstellern, abgestimmte und beschriebene Übergabezustand von Karosserie an Lack grenzt dabei die von den beteiligten Gewerken auszuführenden Arbeitsschritte sowie die dafür jeweils vorgesehenen Materialien und Werkzeuge klar ab. Dieser Übergabezustand ist die Grundlage für eine lackierfähige Oberfläche, gleichzeitig Basis der Kalkulationshilfe für Ausbeularbeiten der Deutschen Kommission für Lack und Karosserieinstandsetzung sowie Teil der Systembeschreibung zum AZT-Lackkalkulationssystem und damit die Ausgangsbasis für die Lackkalkulation.

Auch bei Verwendung eines auf Fahrzeugherstellerwerten basierenden Schadenkalkulationssystems ist eine entsprechende Abgrenzung der jeweils von den beteiligten Gewerken Karosseriebau und Lackiererei auszuführenden Arbeits- und Prozessschritten für die sach- und fachgerechte Ausführung der Instandsetzungsarbeit erforderlich. Soweit bekannt, orientieren sich auch Hersteller-Kalkulationslogiken am definierten Übergabezustand der Deutschen Kommission für Lack und Karosserieinstandsetzung.

Anhand von Rückmeldungen und Erfahrungen aus dem Reparaturmarkt ist festzuhalten, dass teilweise der Karosserieschaden nicht mit der erforderlichen Sorgfalt instandgesetzt an den Lackierfachmann/Lackierfachbetrieb übergeben wird. Hierdurch weicht dann der tatsächliche Übergabezustand nach Abschluss der Karosserieinstandsetzungsarbeiten an den Lackierfachmann mitunter deutlich vom definierten Übergabezustand ab. Dies führt zu Diskussionen und mitunter Konflikten zwischen Autohäusern, Karosserieinstandsetzungs- und Lackierfachbetrieben, insbesondere bei Konstellationen, in denen Karosserie- und Lackierarbeiten nicht im selben Haus beziehungsweise in der gleichen Firma durchgeführt werden. Dieses Problem kann hinsichtlich der Kosten nur zwischen der (Karosserie-)Werkstatt/dem Autohaus und dem beauftragten Lackierbetrieb gelöst werden.

Ziel aller am Reparaturprozess Beteiligten ist die sach- und fachgerechte Instandsetzung des vorhandenen Karosserieschadens unter Berücksichtigung der vom jeweiligen Fahrzeughersteller gemachten Vorgaben und dem aktuellen Stand der Technik, sowie die faire Vergütung von Arbeitszeit und -material für die tatsächlich erforderlichen Arbeiten.

Wird der abgestimmte Übergabezustand (Definition: siehe Kapitel 3) vom Karosseriefachmann nicht erzielt, muss der Lackierfachmann zusätzlichen Aufwand (Arbeitszeit & -material) darauf verwenden, den definierten Übergabezustand herzustellen, um die lackierfähige Oberfläche in der erforderlichen und vorgegebenen Qualität zu erhalten.

Diese vom Lackierfachmann ausgeführte Mehrarbeit ist jedoch bereits in der Instandsetzungs- beziehungsweise Erneuerungszeit des Karosseriebauers enthalten und wird bei der Schadenregulierung durch diesen abgerechnet bzw. der Karosserieabteilung vergütet, obwohl die hierfür berücksichtigten Arbeitsschritte nicht oder nur unzureichend in der erforderlichen Präzision und Qualität erbracht und ausgeführt wurden. Dies führt dazu, dass der ausführende Lackierfachbetrieb den Übergabezustand auf eigene Kosten herstellen muss, um das Risiko von späteren Gewährleistungsansprüchen auf seine fachgerechte Arbeit ausschließen zu können. Daher ist es in solchen Fällen gerechtfertigt, dass der ausführende Lackierfachbetrieb als Auftragnehmer den erforderlichen Aufwand (Arbeitszeit und -material) dem beauftragenden Autohaus oder der Karosseriewerkstatt in Rechnung stellt. In diesem Fall muss der Karosseriebetrieb/ das Autohaus den Aufwand mit seiner Instandsetzungszeit verrechnen – eine Doppelberechnung ist hierbei nicht zulässig. Diese Stellungnahme der Deutsche Kommission für Lack und Karosserieinstandsetzung ist daher als Information und Leitfaden für alle am Reparaturablauf involvierten Parteien gedacht, um die Bedeutung des Übergabezustands für eine sach- und fachgerechte Reparatur hervorzuheben und zu erläutern.

2. Produkte zur Herstellung eines fachgerechten Übergabezustands

Zum Erreichen des fachgerechten Übergabezustands kann das Aufbringen von Karosseriefüllmasse erforderlich sein. Die Karosseriefüllmasse ersetzt das, bis vor einigen Jahren gebräuchliche, bleihaltige Schwemmzinn. Hierzu stehen dem Karosseriefachmann heutzutage spezielle Materialien auf 2K-Epoxidharzbasis zur Verfügung. Darüber hinaus sind für kleine bis mittlere Beschädigungen auch sogenannte „Metallspachtel“ (z. B. Diamantspachtel), basierend auf 2K-Polyestermaterial mit metallischem Pulver für Stahl- oder Aluminiumuntergrund, als Füllmaterial verfügbar.

Die Verwendung solcher Karosseriefüllmassen beziehungsweise Schwemmzinnersatzmaterialien nach Stand der Technik im Zuge der Karosserieinstandsetzung stellt unter Beachtung der jeweiligen Verarbeitungshinweise eine sach- und fachgerechte Reparatur sicher.

Als Karosseriefüllmasse beziehungsweise Schwemmzinnersatz im eigentlichen Sinn sind jedoch nur die auf 2K-Epoxidharz basierenden Materialien anzusehen. Nichtsdestotrotz sind die Ver- und Bearbeitung beider, dem Karosseriebauer zur Verfügung stehenden Karosseriefüllmassen, die je nach Schadenart getrennt oder in Kombination eingesetzt werden können, in der Kalkulationshilfe für Karosserie-Ausbeularbeiten entsprechend berücksichtigt, um den definierten Übergabezustand zu erreichen. Eine Erhöhung der Arbeitszeitvorgaben ist daher grundsätzlich nicht notwendig. Werden für das Erreichen des Übergabezustands nur oder überwiegend die im Lackbereich üblichen 2K-Polyesterspachtelmaterialien verwendet, kann dies im Nachgang der abgeschlossenen Lackierarbeiten zu gravierenden Qualitätsproblemen und damit zu Reklamationen und teurer Nacharbeit führen. Für die Qualität der Arbeiten ist der ausführende Betrieb verantwortlich.

Folgende Schadenbilder und Schädigungsmechanismen können bei nicht fachgerecht ausgeführten Arbeiten auftreten:

  • Glanzverlust,
  • Haftungsstörungen bis hin zu Abplatzungen,
  • Randzonenmarkierungen in der Lackfläche,
  • Unterwanderung der lackierten Fläche durch Feuchtigkeit mit einhergehender Korrosion bis hin zur Durchrostung der Reparaturstelle mit Blasenbildung.

Ursache hierfür ist oftmals ein erhöhter Auftrag von 2K-Polyester-Spachtelmaterial (bis zu mehreren Millimetern), dessen hygroskopische Eigenschaft (Aufnahme von Luftfeuchtigkeit) potenzielle Schädigungsmechanismen verstärkt.

Die Verwendung von 2K-Polyesterspachtelmaterial zum Erreichen des Übergabezustands anstelle der oben genannten Karosseriefüllmassen / Schwemmzinnersatzmaterialien stellt somit keine sach- und fachgerechte Reparatur dar.

In jedem Fall sind die Vorgaben der Berufsgenossenschaften und der Hersteller der Karosseriefüllmassen beim Umgang mit 2K-Materialien bezüglich Arbeitsschutz, Brandschutz und Umweltschutz zu beachten.

3. Definition des Übergabezustands von Karosserie an Lack

Gemäß der von der Deutschen Kommission für Lack und Karosserieinstandsetzung erarbeiteten und verabschiedeten Kalkulationshilfe für Ausbeularbeiten (ugs. auch Ausbeulformel) ist der Übergabezustand folgendermaßen definiert:

Die vom Karosseriefacharbeiter bearbeiteten Stellen und Teile sind kontur- und kantengerecht auszubeulen. Dies kann, wenn erforderlich, durch ergänzendes, fachgerechtes Aufbringen von aktuellen, dem Stand der Technik entsprechenden Karosseriefüllmassen erfolgen. Die Oberflächen sind abschließend vom Karosseriefacharbeiter mit geeignetem Werkzeug (kein Winkelschleifer) so zu bearbeiten, dass der Lackierfachmann mit dem ersten Arbeitsschritt (Schleifen mit Exzenterschleifer/Schwingschleifer und z. B. Schleifmittel Körnung P120) fortfahren kann.

Darüber hinaus enthält die Systembeschreibung zur AZT-Lackkalkulation neben der vorangestellten Definition bereits weitere ergänzende Aspekte:

Ausgangspunkt der im AZT-Lacksystem angegebenen Arbeitszeiten ist die lackierfähige Oberfläche.

Sie ist bei Reparaturlackierungen dann gegeben, wenn:

  • 1. Die vom Karosseriefacharbeiter bearbeiteten Stellen und Teile kontur- und kantengerecht ausgebeult bzw. eingeschweißt sind. Dies kann, wenn erforderlich, durch ergänzendes, fachgerechtes Aufbringen von aktuellen, dem Stand der Technik entsprechenden Karosseriefüllmassen erfolgen. Die Oberflächen sind abschließend vom Karosseriefacharbeiter mit geeignetem Werkzeug (kein Winkelschleifer) so zu bearbeiten, dass der Lackierfachmann mit dem ersten Arbeitsschritt (Schleifen der Übergänge mit Exzenterschleifer/Schwingschleifer und z. B. Schleifmittel Körnung P120) fortfahren kann.
  • 2. Der Fahrzeuglackierer die entsprechend Punkt 1 bearbeiteten Flächen in maximal drei Stufen, z. B. Polyesterspachtel, Feinspachtel, Schleiffüller oder Polyesterspachtel, Polyester-Spritzspachtel, Schleiffüller oder Polyester-Spritzspachtel, Schleiffüller fertiggestellt hat.

Der so definierte Übergabezustand von Karosserie an Lack bedeutet im Reparaturfall, dass die vom Karosseriefacharbeiter instandgesetzten Stellen so vorbereitet sind, dass der Lackierfachmann die endgültige Oberflächenstruktur und -form mit den unter Punkt 2 genannten Arbeitsverfahren erzielen kann.

4. Bedeutung für die Praxis

Um im Zuge der Fahrzeug- beziehungsweise Bauteillackierung eine nachhaltige Oberfläche in fachgerechter Qualität erzielen zu können, ist die Instandsetzung karosseriebauseitig soweit vorzubereiten, dass ein tragfähiger und fester Untergrund für den Lackaufbau erzeugt wird. Dies bedeutet, dass die instandgesetzte Oberfläche karosseriebauseitig mittels oszillierender Schleiftechnik (Exzenter-, Schwing- oder Linearschleifer) und unter Verwendung entsprechender Schleifmittel abschließend gründlich so zu bearbeiten ist, dass die weitere Bearbeitung durch den Lackierfachmann mit Schleifmittel der Körnung P120 (oder feiner) fortgesetzt werden kann. Übergangsbereiche zum bestehenden Lackaufbau sowie Kunststoffe und Leichtbauwerkstoffe sind entsprechend feiner zu bearbeiten. Erst nach fachgerechter Ausführung dieser Arbeitsschritte kann der Auftrag an die Lackierabteilung bzw. den Lackierfachbetrieb übergeben werden.

Das Ziel ist ein gleichmäßiger und feiner metallischer Endschliff durch den Karosseriebauer, bei dem gleichzeitig eventuelle Oberflächenfehler an Lackübergängen zum angrenzenden Bereich beseitigt werden und das Substrat entgratet wird. Dies ist insbesondere für die Beurteilung der kontur- und kantengerechten Instandsetzung von Bedeutung, da die Wiederherstellung der vom Fahrzeughersteller vorgesehenen Oberflächengeometrie inklusive Kanten, Sicken und sonstiger Formen elementarer Bestandteil der Karosserieinstandsetzung ist. Sofern der Blechbearbeitung, das heißt dem Rückformen, Grenzen gesetzt sind und dies erforderlich ist, kann durch ergänzendes, fachgerechtes Aufbringen von aktuellen dem Stand der Technik entsprechenden Karosseriefüllmassen sowie deren anschließende Bearbeitung die kontur- und kantengerechte Oberfläche durch den Karosseriefachmann erreicht werden. Die daraufhin durch den ausführenden Lackierfachmann aufgebrachte Polyester-(Spritz-) Spachtelmasse (ungesättigt/gesättigt, mit/ohne Kurz-/Langfaser, grob-/feingemahlen) dient lediglich dazu, in Feinarbeit die passende Oberflächenstruktur als Grundlage für die abschließende Lackierung zu erzeugen. Ein Modellieren beziehungsweise Erstellen der kontur- und kantengerechten Oberfläche mittels Polyester-Spachtelmasse stellt keine sach- und fachgerechte Instandsetzung dar.

Sofern dem Karosseriefachmann, oder allgemein dem Auftraggeber der Lackierarbeiten, die zum Erreichen eines fachgerechten Übergabezustands erforderlichen Voraussetzungen aus fachlicher und/oder technischer Sicht beziehungsweise sonstigen Gründen fehlen, ist es im Sinne einer fachgerechten Schadeninstandsetzung (Karosserie und Lack) sinnvoll, den Übergabezustand durch den Lackierfachbetrieb/Lackierfachmann als Auftragnehmer herstellen zu lassen. Da der hierfür erforderliche Aufwand (Arbeitszeit & -material) kalkulatorisch bereits dem Auftraggeber zugerechnet wird, ist für diese Fälle eine zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmende Verrechnung zulässig und gerechtfertigt. In solchen Fällen muss dabei sichergestellt sein, dass nach wie vor die erforderlichen und notwendigen Aufwände erstattet werden, der Gesamtaufwand (Arbeitszeit und Materialkosten) durch die Vereinbarung aber nicht steigt.

5. Schlussbemerkung

Die Instandsetzung von Bauteilen der Karosserie-Außenhaut ist stets individuell und hängt sowohl vom Schadenbild des jeweiligen Bauteils und dessen Material als auch vom auszuführenden Werker, dessen Fähigkeiten, Erfahrungen und dem zur Verfügung stehenden Werkzeug ab. Neben der eigentlichen Blechbearbeitung ist der Einsatz von pastöser Karosseriefüllmasse/Schwemmzinnersatz zum Erreichen des Übergabezustands, je nach Schadenumfang und Karosseriereparaturmethode, ergänzend möglich. Festzuhalten bleibt, dass der Auftrag und die Bearbeitung von, auf 2K-Epoxidharz basierender, Karosseriefüllmasse/Schwemmzinnersatz in der Karosserieabteilung angesiedelt ist und dies auch entsprechend durch die Kalkulationshilfe für Ausbeularbeiten berücksichtigt wird.

Ziel jedweder Karosseriereparatur sollte, unter Einhaltung einer sach- und fachgerechten Arbeitsweise, das Erreichen des definierten Übergabezustands sein, ehe der Auftrag an die Lackierabteilung weitergeleitet wird.

Die Weiterbearbeitung mit sogenanntem 2K-Polyester-(Spritz)Spachtel (ungesättigt/gesättigt, grob-/feingemahlen, mit/ohne Kurz-/Langfaser), der den Lackmaterialien zuzuordnen ist, erfolgt durch den ausführenden Lackierfachmann. Dadurch besteht eine klare Trennlinie hinsichtlich der Zuständigkeiten für die jeweiligen Arbeitsschritte zwischen Karosserie und Lack, die mit dem Übergabezustand eindeutig definiert ist. Ferner sind auch die Betriebsausstattung hinsichtlich der Verarbeitungsrichtlinien sowie die Vorschriften zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA) bei der Verarbeitung dieser Materialien zu berücksichtigen.

Bei Konstellationen in denen Karosserie- und Lackierarbeiten in verschiedenen Betrieben durchgeführt werden und sich die technische Verantwortung somit auf mindestens zwei beteiligte Firmen verteilt, empfiehlt es sich, den Übergabezustand pro Auftrag genauestens zu protokollieren. Sofern die Ausführung nicht der Definition (vgl. z. B. Kapitel 3) entspricht, sollten zur Vermeidung von Verzögerungen im Reparaturablauf entsprechende Vorgehensweisen zwischen Auftraggeber (i.d.R. Autohaus/Karosseriewerkstatt) und Auftragnehmer (Lackierfachbetrieb) rechtzeitig abgestimmt werden, wodurch sich zahlreiche potenzielle Konfliktsituationen bereits im Vorfeld vermeiden lassen. Ziel eines offenen und ehrlichen Austauschs der jeweiligen Motivationen und Herausforderungen ist das Erzielen einer für alle Beteiligten tragfähigen Lösung.

Grundsätzlich ist dem die Arbeit Ausführenden zuzustehen, dass die dafür benötigte Arbeitszeit und das Arbeitsmaterial erfasst und dem Beauftragenden (i. d. R. Autohaus/Karosseriewerkstatt) in Rechnung gestellt werden kann. ■


Zu sehen ist hier das Ausmaß der Beschädigung vor Instandsetzungsbeginn.
(Foto: AZT Automotive GmbH)
Schweller/Kniestück nach erfolgter Blechinstandsetzung und vor Auftrag von 2K-Epoxidharz-Karosseriefüllmasse.
(Foto: AZT Automotive GnbH)
Das Bild zeigt den Bereich Schweller/Kniestück nach dem Auftrag von Karosseriefüllmasse.
(Foto: AZT Automotive GmbH))
Der definierte Übergabezustand wurde nach Schleifen der 2K-Karosseriefüllmasse erreicht. (Fotos: AZT Automotive GmbH)

Definierter Übergabezustand erreicht, Beispiel 1

Bei diesem Smart Forfour (W453, BJ 2017), bei dem ein Schaden am Schweller/Kniestück vorlag, wurde der definierte Übergabezustand erreicht. Der Schadenumfang lag bei 10 dm2, die Schwierigkeitsstufe bei III, (Faktor 2,5).


Das Bild zeigt das Ausmaß der Beschädigung vor Instandsetzungsbeginn.
(Foto: AZT Automotive GmbH)
Zu sehen ist hier der Auftrag von Karosseriefüllmasse nach erfolgter Blechinstandsetzung
(Foto: AZT Automotive GmbH)
Der definierte Übergabezustand wurde nach Schleifen der 2K-Epoxidharz-Karosseriefüllmasse erreicht. (Fotos: AZT Automotive GmbH))

Definierter Übergabezustand erreicht, Beispiel 2

Auch bei dieser Reparatur wurde der definierte Übergabezustand Karosserie an Lack erreicht. Es handelt sich um einen Kia Venga, BJ 2019, der Schadenumfang lag bei 7 dm2, die Schwierigkeitsstufe lag bei III (Faktor 2,5).


Nicht erreichter Übergabezustand aufgrund von mangelhafter kontur- und kantengerechter Instandsetzungsarbeit, nicht verschweißten Poren, hoher Rautiefe und fehlendem gleichmäßigen Übergangsbereich durch nicht erfolgten Endschliff.
(Foto: Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik)
Nicht erreichter Übergabezustand verursacht durch mangelhafte kontur- und kantengerechte Instandsetzungsarbeit, ungleichmäßiger Übergangsbereich, hohe Rautiefe durch fehlenden Endschliff, zudem unvollständige Demontagearbeiten, z. B. von Türschloss, Clips und Stoppern. Anmerkung: Beachten der Reparaturanleitungen des Automobilherstellers erscheint fraglich!
(Foto: Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik)
Nicht erreichter Übergabezustand aufgrund von Poren und nicht zugeschweißten Löchern im Blech, fehlende finale Blechbearbeitung bzw. Auftrag von Karosseriefüllmasse, hoher Rautiefe bedingt durch fehlenden Endschliff und fehlenden gleichmäßigen Übergangsbereich zum bestehenden Lack.
(Foto: Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik)
Übergabezustand nicht erreicht, da Instandsetzungsarbeit vergleichsweise grob und unpräzise mit tiefen Kratzern in Blech und angrenzendem Lack sowie fehlendem gleichmäßigem Übergangsbereich zum bestehenden Lack. [Fotos: Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik)

Beispiele für nicht erreichten definierten Übergabezustand

Im Folgenden werden einige Reparaturbeispiele gezeigt und erläutert, bei denen der Zustand nach den Karosseriearbeiten nicht dem definierten Übergabezustand Karosserie an Lack entspricht.

Unternehmen im Fokus
Aktuelle Ausgabe
Titelbild Lackiererblatt 2
Aktuelle Ausgabe
02/2024
EINZELHEFT
ABO
FACEBOOK


Malerblatt Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Malerblatt-Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Medien GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum arcguide Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des arcguide Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de