Beim Thema Leuchten-Modernisierung ist der Lackierbereich in vielen mittelständischen Betrieben nach wie vor das „ungeliebte Kind“. In allen anderen Produktions- und Arbeitsbereichen, im Lager oder im Verwaltungsbereich sind diese Modernisierungsmaßnahmen oft bereits umgesetzt. In explosionsgefährdeten Arbeitsbereichen werden Stillstandszeiten und vermeintlich hohe Investitionen gescheut, weshalb dieses Thema verschoben wird. Das Einsparpotential durch moderne LED-Technologie wird dabei unterschätzt. Die technischen Vorteile sowie deutliche Verbesserung der Lichtverhältnisse werden bei der Investitionsplanung häufig nicht einkalkuliert. Die alten Kabinen-Leuchten sind in diesem Fall noch mit konventionellen Leuchtstoffröhren ausgestattet, die über kurz oder lang aussterben werden. Zudem sind diese Röhren-Leuchten häufig noch mit technisch veralteten verlustarmen Vorschaltgeräten (VVG) oder sogar noch mit konventionellen Vorschaltgeräten (KVG) ausgestattet, die bis zu 300% mehr Strom verbrauchen und daher laut EU-Verordnung längst nicht mehr in modernen Leuchten eingesetzt werden dürfen. Auch als Ersatzteile sind diese Vorschaltgeräte inzwischen nicht mehr erhältlich.
Unsicherheit bei den Inhabern
„Eine aufgeschobene Investition in moderne LED-Technologie liegt teilweise auch an einer Unsicherheit bei den Betreibern. Es fehlt häufig an Fachwissen bezüglich der technischen Einschränkungen im Ex-Bereich“, so Holger Mang, Marketingverantwortlicher der Jung-Leuchten GmbH. „In der Regel ist den Betreibern bewusst, dass Veränderungen an für den Ex-Bereich zugelassenen Leuchten zum Verlust der Gewährleistung, vor allem aber zum Erlöschen der Ex-Zulassung führen. Einigen Beschichtern oder Lackierern ist diese Konsequenz jedoch nicht bekannt.“ Dies führt in manchen Fällen dazu, dass die zugelassenen konventionellen Leuchtstoffröhren einer Ex-Leuchte gegen Retrofit-, bzw. LED-Röhren ersetzt werden. Die Ex-Zulassung der Leuchte ist durch diese Veränderung erloschen!
Bei allen im Ex-Bereich eingesetzten Komponenten sind jedoch Ex-Schutz geprüfte Produkte nötig. Hierzu sind entsprechende Ex-Schutz-Zulassungen oder Konformitäts-Dokumente als Nachweis notwendig. Gewerbeaufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaft führen immer wieder Routinebesichtigungen bei Betreibern von Lackier- oder Pulverbeschichtungs-Anlagen durch. Wir erhalten verstärkt Anfragen von Betreibern, die aufgrund solcher Überprüfungen zwingend etwas bei ihrer Beleuchtung unternehmen müssen“, berichtet Holger Mang, Marketingverantwortlicher der Jung-Leuchten GmbH.
Geringerer Energieaufwand durch LED-Technologie
„Ex-Leuchten von Jung-Leuchten GmbH sind generell sehr einfach umrüstbar auf LED, und dies ohne Verlust der Ex-Zulassung!“ so Holger Mang. Die alten Leuchtengehäuse können hierzu in der Anlage verbleiben. Der Umrüstsatz besteht aus einer neuen ESG-Scheibe mit aufgeschäumter Dichtung sowie aus dem LED-Leuchteneinsatz. Dieser Einsatz ist komplett verdrahtet und bestückt und wird mit wenigen Handgriffen gegen den alten Röhren-Leuchteneinsatz ausgetauscht. Dadurch kann eine Anlage schon nach kürzester Zeit wieder betrieben werden.
Als LED-Leuchtmittel werden hochwertige flache LED-Platinen, sogenannte Module eingesetzt, die in vielerlei Hinsicht gegenüber LED-Röhren Vorteile haben. „Die mittlere Lebensdauer dieser LED-Module beträgt 50.000 Stunden, wodurch sich bisherige Wartungsintervalle erheblich verlängern“ so Holger Mang. Bleibt die Frage nach den Kosten. Noch zögern deshalb manche Entscheider bei der Umstellung – zu Unrecht, wie Holger Mang feststellt: „Die Anschaffungskosten erscheinen zwar zunächst etwas hoch. Dagegen lassen sich durch den deutlich geringeren Energieaufwand und einen nahezu wartungsfreien Betrieb über viele Jahre viel Geld sparen“.
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