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Arbeitssicherheit macht Arbeit

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Arbeitssicherheit macht Arbeit

Arbeitsschutz: eigentlich eine Selbstverständlichkeit

Dass die Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Lackierbetrieben eine besonders große Bedeutung haben, liegt auf der Hand. Obwohl die Produkte auch in Hinsicht auf den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter ständig verbessert werden, kommen Lackierer immer noch mit zahlreichen Stoffen in Kontakt – von Lösemitteln über Isocyanate bis hin zu Schleifstäuben – die wirkungsvolle Maßnahmen zum Arbeitsschutz unbedingt erforderlich machen. Eine funktionierende persönliche Schutzausrüstung ist seit langer Zeit vorgeschrieben, das Tragen sollte eine pure Selbstverständlichkeit sein. Trotzdem stößt man immer wieder auf Defizite. Wir sprachen mit Andreas Keller, Leiter Schulung/Technischer Service bei Standox Deutschland, über die Probleme der Werkstattinhaber, einen wirksamen Schutz in ihren Unternehmen zu installieren.

Herr Keller, der Arbeitsschutz sollte in der Fachwerkstatt eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Man sollte denken, in dieser Hinsicht gäbe es wenig Erklärungsbedarf. Dennoch ist der Arbeitsschutz 2012 ein Schwerpunktthema für die Standox-Expertentreffs. Warum?
Weil Theorie und Praxis doch weiter auseinanderliegen, als man annimmt. Natürlich haben die Firmeninhaber ein reges Interesse daran, dass ihre Mitarbeiter gesund bleiben, möglichst nicht ausfallen und angemessen mit den Arbeitsmitteln wie Werkzeug, Geräten, Maschinen sowie überwachungsbedürftigen Anlagen umgehen. Mittlerweile lernt auch schon der jüngste Auszubildende in der Berufsschule, dass man bei bestimmten Arbeiten seine persönliche Schutzausrüstung tragen soll: Anzug, Schuhe, Brille, Handschuhe, Atemmaske. Auch bei jedem Standox- Seminar steht das Thema Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit mit auf dem Programm. Aber wird es auch konsequent umgesetzt? Leider nicht immer, und dafür gibt es vielfältige Gründe. Daher wollen wir dieses Thema 2012 in unseren bekannten Experten-Treffen anbieten. Denn wenn sich Mitarbeiter nicht an die Regeln halten, nutzen auch die beste Schutzausrüstung und eine optimale Arbeitsumgebung nichts. Da ist Gefahr für Leib und Leben vorprogrammiert.
Was raten Sie den Betriebsinhabern zu tun?
Sich immer gut zu informieren und sich an die geltenden Vorschriften zu halten. Zum einen zu ihrem eigenen Schutz, damit sie im Ernstfall nicht für die Fehler anderer haften müssen, und zum anderen zum Schutz ihrer Mitarbeiter und der Umwelt.
Um ein funktionierendes Sicherheitsbewusstsein in den Köpfen aller Beteiligten zu verankern, sind drei Dinge in einem Lackierbetrieb zwingend vorgeschrieben: die Arbeitssicherheitsunterweisung, die Gefährdungsbeurteilung und das Explosionsschutzdokument. Sind die daraus resultierenden Aufgaben und Pflichten erfüllt, ist der Arbeitgeber zumindest haftungsrechtlich aus dem Schneider, wenn es tatsächlich zu einem Unfall oder einem Feuer kommt und die Berufsgenossenschaft oder die Versicherung später den Sachverhalt überprüft.
Fangen wir mit der Arbeitssicherheitsunterweisung an. Wozu dient sie?
Sie dient der Vermeidung von Gefährdungen, Stör- und Unfällen. Die überwiegende Zahl von Arbeitsunfällen hat ihre Ursache in menschlichem Fehlverhalten. Deshalb muss der Arbeitgeber hier ansetzen und jeden Beschäftigten ausreichend in Sachen Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterweisen, und zwar vor der Aufnahme der Tätigkeit, bei Veränderungen in den Aufgabenbereichen und bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien, ansonsten einmal jährlich.
Dabei wird ihm zum Beispiel gesagt, was er wie zu tun hat, worauf er bei der Benutzung der Arbeitsmittel achten muss und wie er sich verhalten soll, um Unfälle oder Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden. Eigentlich lauter Selbstverständlichkeiten, aber: In den Bereichen Lacklager, Lackierkabine, Vorbereitung und Reinigung müssen diesbezügliche Betriebsanweisungen für alle Mitarbeiter sichtbar aufgehängt werden. Die Verantwortlichen können solche Anweisungen selbst schreiben oder auch bei ihrer Berufsgenossenschaft beziehen.
Und damit bin ich bereits auf der sicheren Seite?
Nein, das wäre zu leicht. Genauso wie der Arbeitgeber seinen Pflichten nachkommt, um sich und seine Arbeitnehmer zu schützen, sind auch die Mitarbeiter verpflichtet, die Weisungen ihres Chefs zu befolgen und zum Beispiel die notwendige Schutzkleidung zu tragen, achtsam mit den Arbeitsmitteln umzugehen oder in ihrem Arbeitsbereich festgestellte Gefahren unverzüglich zu melden. Eine Arbeitssicherheitsunterweisung sollte am besten schriftlich dokumentiert werden und das Datum der Unterweisung sowie die Unterschriften des Arbeitgebers und des Unterwiesenen tragen. Das beugt partiellem Gedächtnisverlust der Art „Das habe ich ja noch nie gehört“ vor.
Kommen wir zur Nummer zwei, der Gefährdungsbeurteilung.
Da wird es schon viel schwieriger. Bei Kontrollen muss der Arbeitgeber eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung für seinen Betrieb und über die getroffenen Schutzmaßnahmen für jeden Arbeitnehmer vorlegen können. Eine solche Bewertung zu erstellen, ist ziemlich aufwendig. Sie betrifft zum Beispiel die Büro- und Sozialräume, den Brandschutz, die Erste Hilfe, den Flucht- und Rettungsplan, Gefahrstoffe, Explosionsschutz und Lärm, Anlagen, Werkzeuge und Geräte sowie die Elektrosicherheit. Da können schnell über 100 Punkte zusammenkommen. Man muss sich die aber nicht allein erarbeiten. Es gibt Checklisten und Vorlagen im Internet, aber auch bei den Berufsgenossenschaften und den Verbänden.
Also doch nicht so schwierig?
Na ja. Die Einschätzung gilt für ein Jahr, solange sich Arbeitsstoffe, Arbeitsverfahren und Geräte zwischenzeitlich nicht ändern. Wissen Sie, wie viel sich hier in den letzten Jahren getan hat? Da können Sie fast dauernd am Ball bleiben. Und die Elektrosicherheit darf man gar nicht selbst beurteilen, sie muss durch eine Elektrofachkraft geprüft werden. Mein Tipp lautet: Wer ganz sicher sein will, alles richtig zu machen, der wendet sich an einen kompetenten Berater, der sich mit so was auskennt und rechtssichere Gefährdungsbeurteilungen erstellt. Das stellt sicher, dass man nichts Wichtiges vergisst, das einem im Fall eines Falles zum Nachteil gereicht. Standox stellt auf Wunsch gerne entsprechende Kontakte her.
Bleibt noch das Explosionsschutzdokument.
Auch dieses muss seit 2005 für jeden Lackierbetrieb erstellt werden. Viele Verantwortliche haben Schwierigkeiten damit und lassen es deshalb erst mal liegen. Es besteht aus einem allgemeinen Teil mit Verordnungen, Richtlinien und Normen, den sicherheitstechnischen Kenngrößen der eingesetzten Stoffe, der Gefährdungsbeurteilung, der Definition ex-gefährdeter Bereiche und den technischen Schutzmaßnahmen. Und es gibt einen betriebsbezogenen Teil. Darin geht es um die individuellen Voraussetzungen des Unternehmens, etwa explosionsgefährdete Räume und Bereiche, Arbeitsverfahren, Betriebsmittel und Stoffe, die Einteilung von Zonen, Empfehlungen und Sicherheitshinweise sowie arbeitsbezogene Stoffe und organisatorische Maßnahmen. Das Explosionsschutzdokument behält seine Gültigkeit, solange Arbeitsstoffe, Arbeitsverfahren und Geräte nicht verändert werden. Ändert sich hier etwas, muss es neu erstellt werden.
Was muss denn konkret nachgewiesen werden?
Es muss nachgewiesen werden, dass erstens die Explosionsgefährdungen ermittelt wurden und diese zweitens einer Bewertung unterzogen sowie drittens angemessene Vorkehrungen getroffen wurden, damit eine Explosion verhindert wird.
Ehrlich gesagt: das klingt nicht nur kompliziert, das ist es auch. Denn die Bewertung setzt unter anderem voraus, dass man sich mit der Explosionsfähigkeit von verschiedenen Stäuben auskennt und auch genau weiß, wann ein Stoff hochentzündlich, leichtentzündlich oder „nur“ entzündlich ist und bei wie viel Grad er sich denn tatsächlich entzündet. Wer sich das nicht zutraut, ist gut beraten, sich fachmännische Hilfe bei einem freien Berater einzuholen. Und das sollte er oder sie auch tun.
Herr Keller, vielen Dank für das Gespräch.

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