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Lacktipps für E-Autos

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Lacktipps für E-Autos
Die Instandsetzung von Elektro- und Hybridfahrzeugen erfordert ein Umdenken beim Lackieren. Foto: Spies Hecker
Die Zahl der Zulassungen von Elektro- und Hybridfahrzeuge steigt kontinuierlich und hat sich im Vergleich zu 2010 inzwischen mehr als vervierfacht. Dies stellt Karosserie- und Lackierbetriebe vor neue Herausforderungen. Denn die Instandsetzung dieser Fahrzeuge erfordert ein Umdenken bei den einzelnen Reparaturschritten. „Insbesondere der Trocknungsprozess ist davon betroffen“, unterstreicht Jörg Sandner, Trainingsleiter bei Spies Hecker. „Hier sind die vom Fahrzeughersteller festgelegten Temperaturobergrenzen zu beachten“, erklärt der Fachmann. Für die genauen Angaben zu einer fachgerechten Reparatur empfiehlt er einen Blick in die Dokumentation des jeweiligen Fahrzeugs.

Nur mit Systemlösungen, die ein erstklassiges Reparaturergebnis auch bei niedrigen Temperaturen sicherstellen, ist eine prozesssichere Unfallschadenreparatur an Elektro- und Hybridfahrzeugen gewährleistet. „Mit dem Hi-TEC Performance System bietet Spies Hecker Betrieben einen Lackaufbau, um fachgerecht nach Herstellervorgaben zu reparieren“, erklärt Jörg Sander. Als Beispiel führt er den Permasolid HS Speed Füller 5500 an. „Dieser ist bereits nach 40 Minuten Lufttrocknung schleifbar.“ Auch der Permahyd Hi-TEC Basislack 480 und der schnelltrocknenden Permasolid HS Speed Klarlack 8800 der Kölner Reparaturlackmarke sind bei den niedrigen Temperaturobergrenzen der Elektrofahrzeuge einsetzbar. „Beim Basislack kann der Lackierer zum Ablüften bis matt auf forcierte Trocknung verzichten“, führt der Trainingsleiter aus.
Schnelle Trocknung bei niedrigen Temperaturen bietet auch der Speed Klarlack. „Wird der HS Speed Klarlack 8800 mit Permasolid VHS Speed Härter 3250 eingesetzt, kann bei 21 Grad Celsius nach 35–50 Minuten geschliffen werden“, weiß Jörg Sander. Positiver Nebeneffekt: die Lufttrocknung spart im Gegensatz zur forcierten Trocknung Energie.
Übrigens: Schon bei der Lackvorbereitung an Elektrofahrzeugen sind spezielle Grundregeln einzuhalten: „Spannungsfrei schalten, Spannungsfreiheit feststellen, gegen ein Wiedereinschalten sichern – erst wenn der Werkstattmitarbeiter all diese Punkte durchgeführt hat, darf er mit der Unfallschadenreparatur beginnen“, weist der Fachmann auf wichtige Arbeitssicherheitsbestimmungen hin.

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