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Jetzt neu: „Gefährlicher Mangel“

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Jetzt neu: „Gefährlicher Mangel“

Jetzt neu: „Gefährlicher Mangel“
Bei einem „gefährlichen Mangel“ ist die Fahrt nach Hause oder zur Werkstatt noch erlaubt. Foto: DEKRA

Zum 20. Mai 2018 stehen Änderungen bei der Hauptuntersuchung an. Die Vorgaben der EU-Richtlinie werden zu diesem Datum in nationales deutsches Recht umgesetzt, erklärt die Überwachungsorganisation DEKRA. Die meisten Änderungen werden Autofahrer im Normalfall gar nicht bemerken. Neu ist dagegen eine zusätzliche Mangelkategorie, die im Zuge der EU-Harmonisierung eingeführt wird. Zu den bisherigen Kategorien „Ohne Mangel“, „Geringer Mangel“, „Erheblicher Mangel“ und „Verkehrsunsicher“ kommt nun die zusätzliche Einstufung „Gefährlicher Mangel“. „Dieses Prüfergebnis stellt eine Zwischenstufe unterhalb der Kategorie ‚Verkehrsunsicher‘ dar“, erklärt André Skupin, Technischer Leiter beim DEKRA e.V. Dresden. „Damit bescheinigt der Prüfingenieur dem Halter, dass diese Mängel an seinem Fahrzeug den Verkehr gefährden. Eine Fahrt direkt nach Hause oder zur Reparatur wird aber noch als vertretbar angesehen.“ Bei der Einstufung als „Verkehrsunsicher“ muss – wie bisher auch – unmittelbar die Prüfplakette entfernt und die Zulassungsbehörde informiert werden.

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