Mit der Verständigung im Vermittlungsausschuss zwischen Regierung und Opposition zu den grundlegenden Reformwerken verbindet sich auch eine Entscheidung zur Novelle der Handwerksordnung.
Für das Maler- und Lackiererhandwerk ist dabei eine wesentliche Forderung erfüllt: Die Maler und Lackierer bleiben der Anlage A der HWO zugeordnet. Zur Ausübung des breiten Spektrums des Maler- und Lackiererhandwerks ist damit die Meisterprüfung zwingend vorgeschrieben.
Präsident Jürgen Hinz: „Wir freuen uns, dass entgegen den ursprünglichen Vorstellungen der Bundesregierung nunmehr ein tragfähiger Kompromiss gefunden wurde. Unsere Forderung, ein bewährtes Qualifizierungssystem beizubehalten, wurde erfüllt. Unsere vorgetragenen Argumente zur Gefahrengeneigtheit des Handwerks und zur Spitzenposition der Maler und Lackierer in der Ausbildung haben überzeugt.
Das jetzt gefundene Ergebnis ist für unsere Branche ein Erfolg für die vielfältigen Anstrengungen der Handwerksorganisation, beginnend beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und den eigenen Bemühungen innerhalb der Fachorganisation. Wir haben Grund, all denjenigen zu danken, die sich für die Belange unserer Betriebe eingesetzt haben.“ Dennoch bleibt nicht alles beim alten: „Mit der Verabschiedung des Kleinunternehmensföderungsgesetzes und der Schaffung von Ausnahmeregelungen vom Meisterprinzip wird die Handwerksordnung in ihrer bekannten Struktur keinen Fortbestand haben“, so bilanziert Hauptgeschäftsführer Werner Loch. „Wir haben uns trotz der Zuordnung zur Anlage A auf eine veränderte Situation durch neue Elemente in der Handwerksordnung einzustellen. Unabhängig von der Festschreibung in Gesetzen wird es darauf ankommen, dass wir die große Kompetenz der meisterlichen Qualifikation am Markt beim Kunden positionieren können. Der Meisterbrief ist ein besonderes Qualitäts- und Vertrauenssiegel.“
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