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Versicherer möchten Fahrzeugdesinfektion nicht mehr zahlen

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„Unglaublich und unverantwortlich“

KFZ-Versicherer stellen die Zahlung Corona-Pauschale für die Fahrzeugdesinfektion ein. Die BFL nimmt scharf Stellung.

Kay Dähn, Geschäftsführer eines K&L-Betriebes in Hamburg, Fachgruppenleiter der Fahrzeuglackierer in der Hansestadt und Vorstandsmitglied der Bundesfachgruppe Fahrzeuglackierer (BFL), ist wirklich sauer. Nicht nur ihn bringt die von zahlreichen Kfz-Versicherern angekündigte Streichung der Corona-Pauschale auf die Palme, sondern auch große Teile der Branche: „Diese Ankündigung ist unglaublich und unverantwortlich! Die Pandemie ist noch nicht zu Ende. Wir wissen noch gar nicht, wann die Maskenpflicht, Abstands- und Hygieneregeln aufgehoben werden können.“

Pandemie ist nicht zu Ende

„Es ist für uns nicht nachvollziehbar, wie Assekuranzen in Zeiten einer Pandemie jetzt mit Streichungen der Zusatzleistungen für die Fahrzeugdesinfektion reagieren können, da diese nach wie vor durch die Fachbetriebe erbracht werden müssen,“ so Dähn. Der Hamburger meint weiter: „Auch wenn die Zahlen aktuell endlich sinken, bestehen Abstandsregeln, Masken- und Testpflicht weiter. In der portugiesischen Hauptstadt, Lissabon, wurde über Nacht ein harter Lockdown ausgesprochen, weil die Fallzahlen wieder stark stiegen. In England sieht es ähnlich aus.“ Die Streichung der Corona-Pauschale sei nicht angemessen und und zum jetzigen Zeitpunkt das völlig falsche Signal.

Das völlig falsche Signal

Die Lackier- und Karosseriefachbetriebe sind die Partner der Versicherer, der Schadensteuerer und weiterer Kundengruppen, aber vor allem sind sie verantwortlich gegenüber dem einzelnen Fahrzeugnutzer, der ihnen sein Fahrzeug vertrauensvoll überlässt. Die sach- und fachgerechte Reparatur ist das Kerngeschäft dieser Unternehmen im Unfallschadenmanagement. Dazu zählt zurzeit natürlich die zusätzliche Desinfektion vom Fahrzeuginnenraum nicht nur nach, sondern auch vor der Reparatur, um nicht nur den Kunden, sondern auch das eigene Fachpersonal zu schützen. Dafür haben die Betriebe während der Pandemie zusätzliche Investitionen getätigt. Dies sind direkt verrechenbare Kosten, die dem jeweiligen Auftrag – und das besagt per se die Definition ohne Wenn und Aber – direkt zuzuordnen sind.

Kunde hat Anspruch auf Fahrzeugdesinfektion

Die BFL kritisiert die Auffassung der Versicherer scharf: „Die zusätzliche Reinigung und Desinfektion von kontaminierten Flächen an Fahrzeugen ist ein unabweisbarer Zusatzaufwand seitens der Betriebe“, erklärt Torsten Schmidt, Leiter des Instituts für Fahrzeuglackierung. Der Anspruch auf Schutz gelte nicht nur für die Kunden, sondern gleichermaßen für das Werkstattpersonal der Fachbetriebe, ergänzt Paul Kehle, Präsident der BFL, und meint: „Jetzt wird wieder rückwirkend an der Kostenschraube gedreht. Das geht nicht und hat mit einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit nichts mehr zu tun.“

Das Allianz Zentrum für Technik (AZT) hat mit der TeMi Nr.14/2020 „Fahrzeugdesinfektion zum Schutz vor einer möglichen Corona-Infektion“ eine Technische Mitteilung veröffentlicht, die diese erforderliche Maßnahme in Zeit- und Materialwerten beziffert. Gerichtsurteile zu Gunsten der Werkstatt haben das mehrfach bestätigt ■

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