Angebot und Nachfrage regeln bekanntlich den Preis in der freien Marktwirtschaft. Doch die Corona-Pandemie hat für Lieferengpässe bei der Rohstoffbeschaffung gesorgt. Diese Rohstoffengpässe bilden die Grundlage für erhöhte Einkaufspreise, die auch an die Kunden, in diesem Fall die Fachwerkstätten, weitergegeben werden.
Materialpreisanpassungen
In den gängigen Kalkulationssystemen können die derzeit sprunghaften und tagesaktuellen Material-Preiserhöhungen für Lackmaterialien nicht berücksichtigt werden. Die Historie belegt, dass Preisanpassungen für Lackmaterial- und Zubehörprodukte in der Regel zweimal pro Jahr vorgenommen und angepasst wurden – insofern die Reparaturlackhersteller und Zubehörlieferanten neue Preislisten vorgegeben haben. Die aktuelle Situation kann jedoch nicht in den Datensystemen von Audatex, DAT und Schwacke 1:1 abgebildet und zeitgleich erfasst werden.
Was Sie tun können
Die Interessengemeinschaft für Fahrzeugtechnik und Lackierung e. V. (IFL) empfiehlt: Beobachten Sie den Markt und vergleichen Sie Ihre Einkaufspreise mit denen aus der Vergangenheit. Passen Sie Ihre Materialpreise der aktuellen Marktsituation bereits in den Angeboten an und informieren Sie Ihre Kunden rechtzeitig. Dokumentieren Sie die Material-Preiserhöhungen für Ersatzteile, Lacke und Zubehörmaterialien und geben Sie diese als Anlage zur Rechnung an den Rechnungsempfänger weiter – Stichwörter sind hier Transparenz und Nachvollziehbarkeit für Ihre Kunden. Soweit Kontakte zu den örtlichen Sachverständigen bestehen, sollten diese über die generelle Preisentwicklung in Kenntnis gesetzt werden, da sie in der Regel nicht in die Materialbeschaffung eingebunden sind und die Informationen zu Materialpreisentwicklungen oft nur verzögert erhalten. Kurzfristige
Preiserhöhungen sind in den Kalkulationsdatenbanken meist erst mit zeitlichem Verzug hinterlegt. Falls erforderlich, rät die IFL prozentuale Materialpreisanpassungen beziehungsweise Indexanpassungen je nach Kalkulationsmethode (Hersteller, AZT, Eurolack) durchzuführen.
Kürzung der Reparaturrechnung
Materialpreisanpassungen berechtigen nicht zur Kürzung der Rechnung durch Dritte. Stimmen Sachverständigengutachten und Reparaturkosten nicht überein, führt dies meist zu einer Verzögerung des Schadensausgleichs, da der Sachverständige gegebenenfalls noch ein Nachtragsgutachten oder eine Stellungnahme anfertigen muss. Dies kann bereits im Vorfeld durch die entsprechende Weitergabe von Informationen vermieden werden. Der Rechnung können Lackierer die IFL-Technische Mitteilung beifügen. Für alle zusätzlich erforderlichen Arbeiten sind die anfallenden Kosten individuell dem Reparaturauftrag zuzuordnen und somit direkter Bestandteil der Reparaturrechnung. Unbedingt sollten auch Technische Informationen (TI) über das zur Anwendung kommende Reparaturlacksystem beschafft werden. Die im Reparaturweg beschriebenen Prozesse und Materialien beeinflussen direkt die erforderlichen Materialkosten, die für die Ausführung einer fachgerechten Reparatur erforderlich sind.