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Aufwandspauschale Corona: BVdP fordert bedigungslose Zahlungen

Corona‐Pauschale
Ohne Wenn und Aber

Ohne Wenn und Aber
Foto: Space_Cat / stock.adobe.com

Die Zahlungen von Aufwandpauschalen für Desinfektionsmaßnahmen wurden von Versicherungen und Schadensteuerern auf breiter Front bis Ende September eingestellt. Nach Überzeugung des BVdP aber sind diese Zahlungen jedoch unabdingbar.

Zum einen sei laut BvdP zum Schutze der Kunden und der eigenen Mitarbeiter unbestritten und ein absolutes Gebot. Zum anderen hat nicht zuletzt die aktuelle Studie von AZT und IFL gezeigt, mit welchem Mehraufwand und welchen Kosten K+L‐Werkstätten allein schon durch die Desinfektionsmaßnahmen bei der Reparatur konfrontiert werden.
Hinzu kommen weitere Kosten für Hygienemaßnahmen im Servicebereichen und die verschiedenen Wege kontaktloser Kommunikation, die von den gemeinsamen Kunden von Versicherern und Werkstätten zu Recht erwartet werden und das Vertrauen der Kunden in den Reparaturpartner stärken.

Nicht ausreichende Wiederaufnahme der Pauschalen

BVdP-Geschäftsführers Michael Pinto Foto: Bundesverband der Partnerwerkstätten

Es gebe zwar, so BVdP‐Geschäftsführer Michael Pinto, seit Ende vergangener Woche erste Schritte in die richtige Richtung, diese seien aber noch nicht ausreichend. Denn wenn man, wie geschehen, die Zahlung der Pauschalen von Voraussetzungen wie beispielsweise dem Hol‐ und Bringservice abhängig mache, dann gehe das etwas an der Realität vorbei. Denn der Virus, so Pinto weiter, unterscheide nicht zwischen Hol‐ und Bringdienst durch die Werkstatt und privater Verbringung durch den Kunden. Ganz unabhängig davon, wie ein Fahrzeug in die Werkstatt komme, sind Desinfektionsmaßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter und Kunden erforderlich und müssen bezahlt werden. Daher gehe der eindrückliche Apell des BVdP an Versicherer und Steuerer, die Zahlung der Corona‐Pauschale ohne Wenn und Aber wieder aufzunehmen, und zwar so lange, wie das Pandemiegeschehen Desinfektionsmaßnahmen erfordere.

Hinweise des RKI ernst nehmen

So finde man auch auf der Website des RKI bei den „Hinweisen zu Reinigung und Desinfektion von Oberflächen außerhalb von Gesundheitseinrichtungen im Zusammenhang mit der COVID‐19‐ Pandemie“ den Hinweis, dass das Virus auf kontaminierten Oberflächen bis zu 6 Tagen infektiös bleibe und dass sich dieser Zeitraum bei kälteren Temperaturen noch verlängern könne. Allein schon diese Feststellung unterstreiche die Bedeutung von Desinfektionsmaßnahmen und der Reinigung von Oberflächen zum Schutz der Kunden und  Mitarbeiter.

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