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Gasumlage weitergeben

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Gasumlage weitergeben

Gasumlage weitergeben
Karosserie- und Lackierbetriebe sind energieintensiv und leiden in besonderm Maße unter gestiegenen Energiekosten und Gasumlage. (Foto: M. Rehm)
ZKF warnt: Handwerklicher Mittelstand kann die Preiserhöhungen insbesondere im gelenkten Versicherungsgeschäft nicht wegstecken.

Am vergangenen Montag, dem „Tag der Wahrheit“ für Gaskunden und Betriebe in Deutschland, wurde die Erhöhung berechnet, welche zur Rettung systemrelevanter Gasimporteure notwendig ist. Der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) weist darauf hin, dass der betriebsindividuelle Stundenverrechnungssatz (SVS) um die Gasumlage und den Heizöl- sowie Strompreis im Aushang und im Geschäft mit gelenkten Versicherungs- Kaskoschäden anzupassen ist, damit dies in Kombination mit den steigenden Energiepreisen nicht zwangsläufig für die Betriebe zu schlechteren Renditen oder Gasverlusten führt. Gleichzeitig fordert der Zentralverband die marktbestimmenden Schadenlenker auf, eigene Berechnungen anzustellen, was diese Umlage und die erhöhten Energie- und Personalkosten für die Betriebe bedeutet und danach an ihren einseitig vorgegebenen Eckwerten nachzubessern.

ZKF rät: Preise anpassen

Erdgas ist neben Heizöl einer der Hauptenergieträger von Lackieranlagen im Karosserie- und Fahrzeugbauerhandwerk und wird durch die Bekanntgabe der Gasumlage durch Trading Hub Europe ab 1. Oktober 2,419 Cent je Kilowattstunde zusäätzlich verteuert. Im Jahr 2021 kostete das kW Erdgas im Mittel 6,83 Cent. Die Bundesregierung will damit eine stabile Gasversorgung gewährleisten. Diese Umlage müssen alle Gasverbraucher, Firmen und Privathaushalte zahlen. Ein Sprecher des ZKF weist darauf hin, dass seit dem russischen Angriff auf die Ukraine sich nicht nur der Gaspreis verteuerte, sondern auch der Strompreis und das Heizöl sprunghaft angestiegen sind; aber auch die Preise für Lackmaterial entwickelten sich überproportional zu den Vorjahren nach oben. Parallel ist ein identischer Trend bei Lohnkosten, Ersatzteilpreisen und deren Nachlässen festzustellen.

Der ZKF warnt die Betriebe: Passen Sie Ihre betriebsindividuelle Kalkulation an die enorm gestiegenen Preise, wie den Gas- und Heizölpreis aber auch die zu erwartenden Strompreise

an. Insbesondere Unfallreparaturwerkstätten in der Schadenlenkung der Marktführer binden sich an Auftraggeber und Versicherungen in der Regel zu Beginn des Jahres für eine gewisse Zeitspanne zu fixen Stundenverrechnungssätzen, die diese Preissteigerungen nicht berücksichtigen konnten. Die Konsequenz für die Betriebe ist, dass diese allein das Risiko der stark steigenden Energie- und sonstigen Kosten selbst tragen müssen.

ZKF-Hauptgeschäftsführer Thomas Aukamm empfiehlt Mitgliedsbetrieben, zur Hilfestellung das ZKF-Schema zur betriebsindividuellen Berechnung des Stundenverrechnungssatzes zur Kalkulation des einzelnen Auftrags oder der Dienstleistung einzusetzen. Die Erhöhung der Gasumlage und Energiepreise muss sich in den Energiekosten des Betriebes wiederfinden.

Statt ein bis drei sieben bis neun Euro

„Es müssen sich nun die beiden größten Auftraggeber in der Schadensteuerung der Lage bewusst sein, dass mit einem Beharren auf den vor Monaten festgelegten und mit einem um ein bis drei Euro erhöhten Stundensatz keinesfalls die Energiekostensteigerung abzufangen ist“, so der ZKF-Hauptgeschääftsführer weiter. „Die Betriebe steuern auf eine Situation zu, die am Ende nur den Ausweg aus der Versicherungs-Schadensteuerung zulässt, wenn keine Änderungen eintreten.

Die ersten Schätzungen des ZKF gehen je nach Betrieb von notwendsieben bis neun Euro pro Stunde zusätzlich über das gesamte Jahr gesehen allein für Energie aus.

www.zkf.de

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