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Gesundheitsschutz: Mehr Gesundheit beim Arbeiten

Gesundheitsschutz
Mehr Gesundheit beim Arbeiten

Gesundheitsschutz ist ein kontroverses Thema: Was gehört dazu? Worauf müssen Unternehmen achten? Was ist vorgeschrieben, was freiwillig? Ein kurzer Überblick.

Gesundheitsschutz – das hat etwas mit Fürsorgepflicht, medizinischen Vorsorgen und Verantwortung zu tun. „Viele Betriebe handhaben Gesundheitsschutz leider etwas lax“, erklärt Jörg Kölling, Berater für das von Standox initiierte Werkstattnetzwerk Repanet e.V. „Vielen Betrieben ist gar nicht klar, dass sie gesetzlich verpflichtet sind, neben externer Betreuung auf dem Gebiet Arbeitssicherheit auch arbeitsmedizinische Vorsorge in der Werkstatt und im Büro anzubieten.“ Diese Fürsorgepflicht gilt ab dem ersten Mitarbeiter und der ersten Mitarbeiterin. Die vorgeschriebenen Untersuchungen müssen gegenüber den Aufsichtsbehörden nachgewiesen werden.

Qualifizierte Gesundheitsbeurteilung

Alle Arbeitsplätze müssen auf mögliche Gesundheitsgefährdungen untersucht werden und bei Bedarf entsprechende Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass ein sehr lauter Arbeitsplatz mit dem blauen Gebotsschild „Gehörschutz tragen“ als Lärmarbeitsplatz gekennzeichnet werden muss. „Und das ist dann keine Empfehlung, sondern eine verbindliche Vorschrift“, betont Kölling. Hier ist die umfassende Dokumentation in jedem Betrieb der Schlüssel. Eine qualifizierte und aktuelle Gefährdungsbeurteilung wird von den Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsichtsämtern ebenso wie vom Arbeitsmediziner bei jeder Kontrolle angefordert. Diese dokumentiert auch den Stand der arbeitsmedizinischen Vorsorge im Betrieb.

Darüber hinaus gibt es Maßnahmen im Rahmen der Pflichtvorsorge, die ein Arbeitgeber von sich aus und in regelmäßigen Abständen veranlassen muss. Dies gilt etwa für Tätigkeiten, bei denen man mehr als vier Stunden pro Schicht Handschuhe tragen muss. Das Thema Gesundheitsschutz betrifft gerade Lackierereien, denn beim Umgang mit Vormaterialien wie Spachtel und Füller müssen stets geeignete Einweg-Chemikalien-Schutzhandschuhe getragen werden. Gleiches gilt für Personen, die mit der Wagenpflege und -wäsche betraut sind. Auch Arbeiten, bei denen über 15 Minuten lang eine Kombinationsfilter-Maske mit Atemwiderstand (FFP2) getragen werden muss, erfordern eine Pflichtvorsorgeuntersuchung des Lungenvolumens.

Eignungsprüfungen nicht im Gesetz

Bringen die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter die grundsätzlichen physischen und psychischen Voraussetzungen für bestimmte Tätigkeiten mit? Eignungsuntersuchungen sind umfassend: Müssen die Angestellten etwa im Rahmen ihrer Arbeit ein Fahrzeug führen (etwa Besorgungsfahrten, Fahren von Gabelstaplern oder Schleppwagen) sollte der Arbeitgeber die „Vorsorge Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit“ anbieten, um sich im Rahmen seiner Fürsorgepflicht abzusichern. „Sinnvollerweise“, rät Kölling, „legt man die Teilnahme an dieser Untersuchung für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schon im Arbeitsvertrag als Pflicht fest.“

Die rechtlichen Grundlagen stehen im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). „Leider nutzen viele Angebote für solche Eignungsuntersuchungen oft nicht“, bedauert Jörg Kölling. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von sogenannten Angebotsuntersuchungen. Die Teilnahme daran ist freiwillig, aber der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Untersuchungen regelmäßig anzubieten. Ein Beispiel aus dem Werkstattbereich ist die turnusmäßige Gehöruntersuchung bei Personen, die am Arbeitsplatz „mäßigem Lärm“ (zwischen
80 und 85 dB) ausgesetzt sind. Ein Beispiel aus dem Bürobereich ist die Sehprüfung bei Bildschirmarbeit, um zu klären, ob die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter eine Bildschirmarbeitsplatzbrille braucht.

Gesundheitsschutz an erster Stelle

Um einen Überblick zu behalten, empfiehlt Kölling die Expertise qualifizierter Arbeitsmediziner einzuholen, die sich mit den Gegebenheiten der jeweiligen Branche auskennen. Allgemein sollten Betriebe den Gesundheitsschutz weiter oben auf die Agenda stellen. „Nicht nur, weil es vorgeschrieben ist, sondern weil es sich um eine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers handelt“, so Kölling. Zudem liegt es auch im unternehmerischen Interesse: Denn gesunde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ein enorm wichtiger Faktor. Kölling führt aus: „Vielleicht sogar der wichtigste Faktor für jeden Betrieb.“ ■

www.repanet.de

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