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Der Kundenauftrag setzt den Rahmen

Know-how
Der Kundenauftrag setzt den Rahmen

Die praktische Prüfung am konkreten Beispiel

Nach Empfehlung der Experten erfolgt die Aufgabenstellung in der praktischen Prüfung (Teil A) bundeseinheitlich in fünf Teilbereichen. Um hier ein anschauliches Beispiel zu erhalten, wird im Folgenden auf den nachstehenden exemplarischen Kundenauftrag Bezug genommen:

Kundenauftrag:
Ein beschädigtes Saab 900 Cabriolet, 2-türig, Baujahr 2001, Farbton silbermetallic, soll nach einem Unfall in Stand gesetzt werden. Auf der Seitentür soll eine Schrift und ein Dekor aufgebracht werden.
Schadensbeschreibung: Seitenwand hinten, beschädigt und gestaucht; Stoßfänger hinten, verkratzt und eingerissen; Tür rechts, Unterteil deformiert, Zierleiste rechts stark deformiert.
Die vom Prüfling zu bearbeitende Arbeitsaufgabe, die in diesem Beispiel dem o.g. Kundenauftrag entspricht, ist wie folgt gegliedert:
Aufgabe 1
Erstellen eines Arbeitsablaufplans
Die Arbeitsablaufbeschreibung ist Bestandteil der Prüfung Teil A. Dort soll der Prüfling die wesentlichen Arbeitsschritte zur Bearbeitung des Kundenauftrages mit Zeitangaben erfassen. Der Ablaufplan kann aber auch für die Bewertung von Leistungen des einzelnen Prüflings als Dokumentation seiner Arbeitsabläufe herangezogen werden, um bei der Bewertung einzelner Teilaufgaben zu einem gerechteren Ergebnis zu gelangen.
Außerdem soll der Arbeitsablaufplan dokumentieren, ob der Prüfling über die notwendige Kompetenz verfügt, seine Tätigkeit schriftlich zu formulieren. Nach Abschluss der Prüfungsaufgaben kann überprüft werden, ob die Zeitvorgaben bei der Planung realistisch waren. Der Arbeitsablaufplan bietet darüber hinaus eine gute Grundlage für das Fachgespräch. Für die Bewertung des Arbeitsablaufplanes empfehlen die Experten die Formel 9 : 1, 90 % für den Inhalt, 10 % für die schriftliche Kompetenz. Die weiteren Aufgaben ergeben sich ebenfalls aus dem Kundenauftrag.
Aufgabe 2
Leistungsbeschreibung des
Kundenauftrages:
Stoßfänger hinten.
Der Stoßfänger besteht aus Kunststoff (PP-EPDM), ist durch Kleben und Spachteln in Stand zu setzen und in der Wagenfarbe zu lackieren, Lackstufe K III.
Prüfungsaufgabe:
Stoßfänger in Stand setzen und lackieren. Der Stoßfänger soll aus einem klebbaren Kunststoff bestehen und eingerissen sein. Lediglich ein Teil der Oberfläche des Stoßfängers sollte beschädigt sein. Während der Prüfung soll der Prüfling die Schadstelle vorbereiten und kleben, um sie abschließend zu lackieren. Bei dieser Prüfungsleistung kommt es vor allem auf die Passgenauigkeit und Haltbarkeit der Verbindung, auf die Ausführung der Schleif- und Spachtelarbeiten sowie auf den Verlauf des Lackauftrages an. Der Prüfungsausschuss entscheidet im Vorfeld der Prüfung (Angaben dazu sind in der Einladung zur Prüfung niederzuschreiben), ob Werkstück und /oder Werkstoffe zur Verfügung gestellt werden, oder ob diese vom Prüfling mitzubringen sind.
Aufgabe 3
Leistungsbeschreibung des
Kundenauftrages:
Tür rechts: Unterteil in Stand setzen
Tür aus- und einbauen, ausbeulen und Beschichtungsaufbau nach Lackstufe III ausführen.
Prüfungsaufgabe:
Tür rechts in Stand setzen:
Die aus Stahlblech bestehende Tür muss Dellen aufweisen, damit die Prüfungsaufgabe durchgeführt werden kann. Der Prüfling soll während der Prüfung die Schadstellen in Stand setzen, die Fahrzeugtür im Farbton silbermetallic (2-Schichtlackierung) innen und aussen lackieren und ggf. Finisharbeiten durchführen. Bewertet wird die Ausführung der Instandsetzungsarbeiten, die Ausführung der Schleif- und Spachtelarbeiten, der Verlauf des Lackauftrages und die Sauberkeit der Arbeit. Nach den Vorstellungen der Experten soll diese Arbeit den höchstens Punktfaktor erhalten. Für die Bereitstellung von Werkstück und Werkstoffen sollte wie unter Aufgabe 2 verfahren werden.
Aufgabe 4
Leistungsbeschreibung des
Kundenauftrages:
Zierleiste erneuern, Schriftzug und Dekor anbringen.
Zierleiste demontieren, neue Zierleiste passgenau montieren. Schriftzug (ESPRIT AKTUELL) auf der Seitentür in Höhe des Türgriffs einpassen und angrenzende Flächen mit Dekor gestalten.
Prüfungsaufgabe:
Schriftzug und Dekor anbringen
Die Durchführung der Arbeitsaufgabe beinhaltet die Applikation eines bereits in Teil B der Prüfung festgelegten und beschriebenen Dekors.
Unter Berücksichtigung der praktischen Prüfungszeit empfiehlt der Expertenausschuss den Schriftzug auf eine gesonderte Stahlblechfläche (Metallplatte) einzupassen, einfarbig zu beschichten und mit dem gewählten Dekor zu ergänzen. Die Anordnung von Schrift und Dekor auf der Platte ist freigestellt. Die Metallplatte ist mit einem Klarlack zum Schluss zu beschichten.
Der Prüfungsausschuss stellt sicher, dass das in Teil B der Prüfung festgelegte Dekor nicht nachträglich vom Prüfling verändert werden kann. Er muss in der Einladung zur Abschlussprüfung/Gesellenprüfung die Maße (z.B. 1000 mm x 500 mm) und den Farbton der mitzubringenden Stahlblechplatte, die bereits mit Füller beschichtet und geschliffen sein kann, mitteilen. Die Beschriftungsfolien für die Aufgabe sind den bundeseinheitlichen Prüfungssätzen des Hauptverbandes Farbe Gestaltung Bautenschutz gesondert beigefügt. Diese händigt der Prüfungsausschuss dem Prüfling vor Prüfungsbeginn aus.
Aufgabe 5
Leistungsbeschreibung des
Kundenauftrages:
In Verbindung mit Pos. 2 des
Kundenauftrages – Stoßfänger hinten
Prüfungsaufgabe:
Demontage und Montage eines Stoßfängers hinten und der Rücklichter sowie eine Funktionsprüfung nach den Montagearbeiten
Die Durchführung der Arbeitsaufgabe
beinhaltet das Lösen der Kabelverbindungen im Schadensbereich, die Demontage der Rücklichter und des Stoßfängers an einem vom Prüfungsausschuss bereitgestellten Fahrzeuges. Nach den Demontagearbeiten soll der Prüfling die abgebauten Fahrzeugteile wieder montieren. Dabei soll er die Spaltmaße zu den umliegenden Anbauteilen prüfen und abschließend einen Funktionstest der Rückleuchten durchführen. Den Experten der Aufgabenerstellungskommission ist bewusst, dass die Prüfungsbedingungen vor Ort nicht überall gleich sein werden. Deshalb kommt dem Prüfungsausschuss eine hohe Verantwortung für die Umsetzung der bundeseinheitlichen Aufgabenstellung entsprechend der örtlichen Gegebenheiten zu. Er ermittelt anhand der aufgestellten Bewertungskriterien das Prüfungsergebnis.
Fachgespräch
Im Fachgespräch sind die individuellen Leistungen des Prüflings zu berücksichtigen. Das Fachgespräch stellt kein von der Praxis losgelöstes Fachbuchwissen in den Vordergrund. Der Prüfer ist kein „Richter“, sondern Fachmann und nimmt auch die Perspektive eines wohlwollenden Kunden ein. Er stellt die Leistungsstärken des Prüflings und nicht seine Leistungsschwächen in den Vordergrund und berücksichtigt dabei die Besonderheiten einer Prüfungssituation.
Bewertung
Zur Bewertung der Arbeitsaufgabe liegt den vom Hauptverband herausgegebenen Prüfungssätzen ein Bewertungsbogen bei. Jede der Arbeitsaufgabe ist zunächst nach dem 100-Punkte-System zu bewerten. Die Tabelle auf dem Bewertungsbogen erläutert dem Bewerter/der Bewerterin die Beurteilung. In einem separaten Auswertungsbogen werden die Einzelbewertungen der Prüfer/Prüferinnen erfasst und die Note des Prüflings nach der 100-Punkte-Tabelle ermittelt.

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