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Was der TÜV beim Lack erlaubt

Oldtimer
Was der TÜV beim Lack erlaubt

Was der TÜV beim Lack erlaubt
Wer einen Oldtimer besitzt, möchte in der Regel das H-Kennzeichen haben. Doch daran sind auch in Sachen Lackierung Bedingungen geknüpft. Was der für die Erteilung des begehrten Kennzeichens zuständige TÜV bei Lacken und Farben bei Oldtimern erlaubt und was nicht, erläuterte bei einer Infoveranstaltung von Glasurit und TÜV Nord Hans-Peter Hartke, Sachverständiger des TÜV Nord und Spezialist in der Begutachtung von Oldtimern. Wer einen Oldtimer besitzt und das H-Kennzeichen haben möchte, der sollte Folgendes beachten:

Was erlaubt der TÜV beim Thema Lack?

Originalfarbtöne können nicht gefordert werden. Jedoch wollen die Oldtimer-Liebhaber natürlich eine Farbe, die der ursprünglichen zumindest ähnlich ist.
Mehrfarblackierungen dürfen nur verwendet werden, wenn sie damals als solche angeboten wurden.
Gemusterte Lacke oder Motive werden nicht anerkannt. Ausgenommen davon sind zum Beispiel Reklamemotive oder ihnen nachempfundene Beschriftungen auf Lieferwagen, die „aus der Zeit“ stammen.
Vorsicht bei Aufschriften wie „Polizei“ oder „Feuerwehr“. Hier gibt es sehr strenge Vorschriften der Hoheitsbehörden.
Der Lack muss sich in einem ordentlichen Zustand befinden.
Originale Patina, kleinere Lackschäden und kleine „Dellen“ sind akzeptabel. Hier gilt: Je älter das Fahrzeug ist, desto mehr Schönheitsfehler sind möglich.
„Rostlauben“ werden nicht akzeptiert.

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